Anlagestrategie
BVG-Umwandlungssatz
Das Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) kann mit einem Kuchen verglichen werden: Der Umwandlungssatz legt fest, wie gross die Kuchenstücke sind, die wir nach der Pensionierung jährlich abschneiden dürfen. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto kleiner sind die Kuchenstücke. Und bei kleineren Stücken reicht der Kuchen entsprechend länger. Bei einem Altersguthaben von 100‘000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten Sie beispielsweise eine jährliche Pensionskassenrente von 6‘800 Franken.
6,8 Prozent – das ist der aktuelle gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen BVG-Teil. Das bedeutet, dass der Kuchen in 15 Stücke aufgeteilt wird beziehungsweise – ohne Zins – nach rund 15 Jahren aufgegessen ist. Für eine lange Zeit ist diese Rechnung gut aufgegangen, denn 15 Jahre war die durchschnittliche Lebensdauer nach der Pensionierung. Doch heute sieht das anders aus: Konnte ein Mann 1960 damit rechnen, seinen Ruhestand 13 Jahre lang geniessen zu können, sind es heute bereits 19 Jahre. Bei hohen Zinsen lassen sich zusätzliche Kuchenstücke auf die Platte stellen, doch wenn die Zinsen so niedrig sind wie momentan, wird das immer schwieriger. Übrigens gibt es auch noch andere Faktoren, welche die Grösse der Kuchenstücke beeinflussen: beispielsweise die Altersstruktur der Versicherten in einer Pensionskasse und die Rendite, die voraussichtlich auf dem Vorsorgekapital erwirtschaftet werden kann. Da schliesst sich übrigens der Kreis wieder: Bei hohen Umwandlungssätzen gibt es wenig Anlagespielraum, die Rendite wird entsprechend geringer ausfallen und der Kuchen wird kleiner, also auch die Renten. Bei niedrigeren Umwandlungssätzen haben die Pensionskassen mehr Spielraum, um das Geld zu investieren, so können die Versicherten letztlich von grösseren Kuchenstücken – bzw. höheren Renten – profitieren.
Konnte ein Mann 1960 damit rechnen, seinen Ruhestand 13 Jahre lang geniessen zu können, sind es heute bereits 20 Jahre.
Deckungsgrad
Fälschlicherweise wird der Deckungsgrad von Pensionskassen in der Öffentlichkeit oft als Vergleichswert oder Bewertungskriterium, ob es eine «gute» oder «schlechte» Kasse ist, verwendet. Bei der Berechnung des Deckungsgrades müssen jedoch verschiedene Annahmen getroffen werden. Diese werden von jeder Pensionskasse individuell festgelegt. Aufgrund dessen ist der Deckungsgrad kein objektives Kriterium. Der Stiftungsrat beschliesst bei der Festlegung des Deckungsgrades gleichzeitig, mit welchen Annahmen gerechnet wird. Beispielsweise wird angenommen, wie hoch die zukünftige Verzinsung für die Altersguthaben der laufenden Altersrenten ausfallen wird. Es sind also nicht allein die Verpflichtungen und das vorhandene Vermögen relevant, sondern vielmehr die Annahmen, welche bei der Festlegung getroffen werden. Zudem ist die Altersstruktur und Risikofähigkeit einer Pensionskasse relevant, um den Deckungsgrad richtig zu interpretieren. Der direkte Vergleich von Deckungsgraden zweier Pensionskassen führt deswegen zu einem verfälschten Bild, da die Annahmen für die Rechnungslegung meist unbekannt sind und sich stark unterscheiden können.
Einkauf
Viele Menschen haben Beitragslücken in ihrer Vorsorge – weil sie lange studiert, im Ausland gelebt oder eine Babypause eingelegt haben. Oft ist ihnen das gar nicht bewusst. Sogar eine Lohnerhöhung bietet Potenzial, die Versicherungsleistung auch rückwirkend dem neuen Lohn anzupassen. Wer freiwillig zusätzliches Geld in die Pensionskasse einzahlt, kann seine Beitragslücken ausgleichen, die Altersleistung verbessern und gleichzeitig seine Steuerbelastung reduzieren. Denn die Einkaufssumme lässt sich in der Steuererklärung direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Eventuell lohnt es sich steuerlich, die Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln. Ihr Finanzplaner oder Ihre Versicherungsberaterin unterstützt Sie für eine gesamtheitliche Planung.
Eintrittsschwelle
Freizügigkeitsleistung
Freizügigkeitsleistung – können Sie dieses Geld frei beziehen? Irgendwann schon. Aber noch nicht heute: Bei der Freizügigkeitsleistung handelt es sich um Ihr bislang angespartes Altersguthaben in der Pensionskasse. Jeden Monat zahlen Sie mit einem direkten Lohnabzug Beiträge auf Ihr persönliches Vorsorgekonto in der beruflichen Vorsorge ein. Ihr Arbeitgeber legt nochmals mindestens denselben Betrag hinzu, das ist die sogenannte paritätische Finanzierung. Vielleicht haben Sie freiwillig zusätzliches Geld eingezahlt («Einkauf») oder von bisherigen Arbeitgebern eingebracht («Übertrag»). Ihr Erspartes wird zudem bei der Pensionskasse verzinst. Bei einem allfälligen Stellenwechsel nehmen Sie dieses Geld mit, das Guthaben wird auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Wer arbeitslos wird oder vorübergehend nicht berufstätig ist, parkiert das Geld auf einem Freizügigkeitskonto. Ein solches können Sie bei einer Bank, einer Versicherung oder der Auffangeinrichtung eröffnen. Aber nur in wenigen Ausnahmefällen können Sie sich Ihr Kapital vor der Pensionierung auszahlen lassen: Zum Beispiel, wenn Sie sich selbständig machen oder ein selbstgenutztes Wohneigentum finanzieren. Sonst müssen Sie bis zum Erreichen des Pensionsalters warten.
Koordinationsabzug
Umverteilung
In dieser Situation entsteht bei den Pensionskassen eine Finanzierungslücke. Um die nicht finanzierten Auszahlungsversprechen an die Rentner zu halten, müssen sie einen Teil der Anlageerträge von den Berufstätigen zu den Rentnern verschieben oder eben umverteilen. Notgedrungen senken die Sammelstiftungen zudem auf dem überobligatorischen Altersguthaben den Umwandlungssatz. In der Folge finanzieren Unternehmen mit hohem Lohnniveau und grosszügigen Pensionskassenleistungen andere Unternehmen mit, die ein niedriges Lohnniveau haben und ihren Versicherten nur ein Minimum an Leistungen bieten.