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Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – Eine beachtliche Leistung

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet mit über einer Million Freizügigkeitskonten mehr als die Hälfte aller Freizügigkeitskonten der Schweiz. Davon ist bei 60 Prozent der Konten die Adresse unbekannt. Wie kommt es, dass in der Schweiz ein Drittel aller Freizügigkeitskonten bei der Auffangeinrichtung als kontaktlose Konten verwaltet werden?

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung) verwaltet ein Vorsorgevermögen von über 12 Milliarden. Davon liegen mehr als 10 Milliarden Franken auf Freizügigkeitskonten. Das sind mehr als die Hälfte aller Konten und 20 Prozent aller Freizügigkeitsguthaben in der Schweiz.  

Auffangeinrichtung: Pensionskasse und Freizügigkeitsstiftung zugleich

Die Auffangeinrichtung ist gleichzeitig eine Vorsorgeeinrichtung und eine Freizügigkeitsstiftung. 
Als Vorsorgeeinrichtung verwaltet die Auffangeinrichtung 2016 rund 2 Milliarden und versichert rund 36‘000 Personen: Angestellte, selbständig Erwerbende und Unternehmen, die keinen Anbieter für ihre berufliche Vorsorge finden. Das Gros der Gelder befindet sich jedoch bei der Freizügigkeitsstiftung: Dort sind über eine Million Freizügigkeitskonten mit einem Altersguthaben von 10 Milliarden Franken vorhanden.

Warum sind so viele Freizügigkeitskonten bei der Auffangeinrichtung?

Wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlässt, tritt er aus dessen Vorsorgeeinrichtung aus. Nun hat er die Pflicht, das bislang angesparte Geld – seine Freizügigkeitsleistung – zur nächsten Vorsorgeeinrichtung mitzunehmen, in der Regel ist das die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder bei einer Pause (z.B. Sabbatical) eine Freizügigkeitsstiftung. Damit das geschehen kann, muss er seine alte Vorsorgeeinrichtung entsprechend informieren. Wenn er dies versäumt oder nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, dann wird das Geld an die Auffangeinrichtung überwiesen – und zwar spätestens zwei Jahre nach dem Austritt des Arbeitnehmers. Dort wird die Freizügigkeitsleistung aufbewahrt, bis der Kontoinhaber sich bei der Auffangeinrichtung meldet. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen das nicht passiert. Deshalb verwaltet die Auffangeinrichtung viele Konten, deren Inhaber unbekannt weggezogen ist und nicht ausfindig gemacht werden kann: Das gilt für etwa 650‘000 Konten. Meldet sich ein Kontoinhaber bis zur Pensionierung nicht, so findet, nach Erreichen des Rentenalters, in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsfonds ein Adressabgleich mit der AHV statt. Ein Grossteil der Gelder kann so den Inhabern wieder zugeführt werden.

Wer verbummelt denn schon sein Freizügigkeitsguthaben?

Eigentlich ist es etwas seltsam, dass jemand einfach so sein angespartes Vorsorgegeld der zweiten Säule aus den Augen verliert: Was sind denn das für Leute? Das kann auch die Auffangeinrichtung nicht abschliessend beantworten, denn sie erhält in den meisten Fällen Informationen über den Arbeitgeber, wenn sie von seiner Vorsorgeeinrichtung das Guthaben eines ehemaligen Mitarbeitenden entgegennimmt. Allerdings sind die Beträge verhältnismässig klein. Daraus lässt sich schliessen, dass eher Personen betroffen sind, die häufig ihre Stelle wechseln. Gleichzeitig sind auch Personen, die oft umziehen, eher gefährdet, dass der ständige Kontakt abbricht. Umso wichtiger ist es, auch die eigene Vorsorgeeinrichtung bei Umzügen über die korrekte neue Adresse zu informieren. 

Altersguthaben beeinflusst Leistungen in der beruflichen Vorsorge

Wer die Stelle wechselt, sollte also unbedingt darauf achten, dass die Pensionskasse oder Sammelstiftung, bei der er austritt, seine Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überweist. Denn das bereits angesparte Altersguthaben beeinflusst die Leistungen in der Beruflichen Vorsorge – je mehr Kapital, desto höhere Altersleistungen. Gerade kürzlich hat sich jemand bei der Sammelstiftung Vita beschwert, dass die Risikoprämie für seine Partnerrente in der beruflichen Vorsorge zu hoch sei. Bei der früheren Vorsorgestiftung habe er für die gleichen Leistungen nur gerade die Hälfte zahlen müssen. Der wahre Grund für die hohen Kosten war, dass die Freizügigkeitsleistung von der bisherigen Vorsorgestiftung nie an die Vita überwiesen worden waren. Bei gewissen Vorsorgenplänen beeinflusst das fehlende Altersguthaben die Risikokosten erheblich, weil die Berechnung der Risikoleistungen auf Basis des bereits vorhandenen Altersguthabens geschieht. Je weniger Kapital vorhanden ist, umso grösser ist die Differenz zu den garantierten Risikoleistungen, und umso höher ist die Prämie, die für den Risikoschutz bezahlt werden muss. Durch diesen Sachverhalt hat der Kunde entdeckt, dass seine Freizügigkeitsleistungen bei der Auffangeinrichtung verwaltet wurden. Nachdem er diese zur Sammelstiftung Vita übertragen liess, wurden die Risikoprämien neu berechnet und der Kunde ist seither wieder mehr als zufrieden. 

Das kontaktlose Konto: Könnte es Ihres sein?

Grundsätzlich kann es jedem, der mal die Stelle gewechselt oder zum Beispiel während der Ausbildung ein Praktikum gemacht hat, passieren, dass sein Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung oder einer anderen Freizügigkeitseinrichtung parkiert ist. Wenn auch Sie unsicher sind, ob nun wirklich all ihre Pensionskassengelder korrekt weitergeleitet wurden, können Sie nach Ihrem Altersguthaben forschen: Dafür können Sie eine schriftliche Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule stellen.

Tipp

Wenn Sie auf der Suche nach Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge sind, verwenden Sie am besten für Ihre Anfrage an die Zentralstelle der 2. Säule folgendes Formular.

Wohin mit den Freizügigkeitsleistungen, wenn nicht zum neuen Arbeitgeber?

Auch wer arbeitslos wird, sich eine Auszeit nimmt oder sich selbständig macht, sollte seiner alten Vorsorgeeinrichtung umgehend mitteilen, wohin sie seine Vorsorgegelder überweisen soll. Und dieser neue Ort will gut gewählt sein, denn oft geht es um Hunderttausende Schweizer Franken, die für viele Jahre geparkt werden. Es lohnt sich also, sich zu diesem Thema Gedanken zu machen – damit das angesparte Altersguthaben eine möglichst gute Rendite bringt. 

Freizügigkeitskonto bei Bank oder Versicherung

Welche Möglichkeiten gibt es? Sie können Ihre Altersguthaben zum Beispiel zu einem beliebigen Freizügigkeitskonto auf einer Bank bringen, das wäre ein Sparkonto mit Vorzugszins. Wenn Sie das Freizügigkeitskapital mehr als zehn Jahre und allenfalls bis zur Pensionierung nicht mehr anrühren wollen, ist auch die Anlage in Fonds denkbar. Langfristig kann man so nämlich erfahrungsgemäss eine höhere Rendite erzielen als auf dem Konto. Doch bei Fondsanlagen gehen Sie auch Risiken ein, deshalb ist es empfehlenswert, sich über die verschiedenen Anlagestrategien beraten zu lassen. 

Keine Renten aus Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice

Das Freizügigkeitskonto (bei einer Bankstiftung) und die Freizügigkeitspolice (bei einer Versicherung) bieten jedoch keine Möglichkeit, ab dem Pensionierungszeitpunkt eine Rente zu beziehen. Sie müssen das Kapital beziehen und selber einteilen oder einen Auszahlungsplan bei einer Versicherungsgesellschaft oder Bank abschliessen. Dasselbe gilt für das Alterssparen: Weitere Einkäufe oder Einlagen auf einem Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice sind nicht möglich. Wer ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung das Alterssparen weiterführen möchte, muss dies in der freien Vorsorge oder in der Säule 3a tun. Eine andere Möglichkeit ist das freiwillige Sparen bei der Auffangeinrichtung. Beiträge an die Säule 3a sind jedoch nur möglich, wenn man einen AHV-pflichtigen Lohn verdient, sprich eine Stelle hat oder selbständig ist. 

Freizügigkeitskonto bei Auffangeinrichtung

Wenn Sie keinen Arbeitgeber haben und das Kapital weder bei einer Bank noch einer Versicherung aufbewahren lassen wollen, können Sie auch ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung eröffnen. Die Kontoführung ist kostenlos. Allerdings ist bei dieser Vorsorgelösung – wie zur Zeit bei den meisten Freizügigkeitslösungen – nicht mit hohen Zinserträgen zu rechnen. Bei der Auffangeinrichtung haben Sie auch die Möglichkeit, die obligatorische berufliche Vorsorge weiterzuführen. Sie können weiter für das Alter sparen und auch die Risiken Invalidität und Tod versichern. Da Sie keinen Arbeitgeber haben, zahlen Sie jedoch sämtliche Beiträge selber.

Wichtig: Wenn Sie nach einem Unterbruch wieder eine neue Stelle antreten, sind Sie verpflichtet, sämtliche vorhandenen Freizügigkeitsleistungen in die neue Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers einzubringen. Nur wenn Ihr Kapital die vollen reglementarischen Leistungen übersteigt, kann der Überschuss auf einem Freizügigkeitskonto bleiben.

Auffangeinrichtung BVG

Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung) handelt es sich um eine registrierte Vorsorgeeinrichtung, welche im Auftrag des Bundes gegründet wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Auffangrichtung staatlich ist. Es ist eine privatwirtschaftliche Vorsorgeeinrichtung, welche von grossen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen getragen wird und Aufgaben im Auftrag vom Bund wahrnimmt. Erfahren Sie mehr über die vier verschiedenen Geschäftsbereiche.

Austritt aus der Pensionskasse

Erfahren Sie wie bei einem Wechsel zu einer anderen Pensionskasse vorzugehen ist.

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