Das Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung, das heisst, mit der Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), aus der Invalidenversicherung (IV) sowie aus der Erwerbsersatzordnung (EO).