3. Säule
Die private Vorsorge (3a/3b)
Die private Vorsorge bildet die 3. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems und rundet die Leistungen aus der 1. und 2. Säule ab. Sie bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit und ermöglicht es den Versicherten, sich auch im Ruhestand Träume und Wünsche zu erfüllen. Die Vorsorge der 3. Säule ist freiwillig und wird von Bund und Kantonen durch steuerliche Begünstigung (3a) gefördert.
In der 3. Säule wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden:
Säule 3a – gebundene Vorsorge
Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte Vorsorge. Die Beiträge können bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zur Auswahl stehen reine Sparlösungen oder mit einem Versicherungsschutz kombinierte Sparlösungen. Der Vorteil der Versicherungslösung liegt darin, dass Vorsorgelücken auch im Invaliditätsfall oder bei Tod geschlossen werden können. Im Todesfall erhalten die Angehörigen gemäss einer gesetzlich vorgegebenen Begünstigungsordnung ein Todesfallkapital.
In die Säule 3a können Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, und Selbstständigerwerbende einzahlen. Erwerbstätige mit einer beruflichen Vorsorge können maximal den jährlichen Höchstbetrag von CHF einzahlen und von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Selbstständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge, aber mit einem AHV-Einkommen können maximal CHF (bzw. max. 20% des Erwerbseinkommens) einzahlen und von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
In der gebundenen Vorsorge 3a angesparte Gelder können nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig bezogen werden. Unter anderem für Einkäufe in die berufliche Vorsorge, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, beim Verlassen der Schweiz oder für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum.
Säule 3b – freie Vorsorge
Beiträge der Säule 3b können zwar nicht steuerlich abgesetzt werden, dennoch lohnt sich diese Vorsorge für einen sorgenfreien Lebensabend. Zur Säule 3b zählen:
- Lebensversicherungen (Spar-, Renten- und Risikoversicherungen)
- Bargeld
- Sparkonten
- Wohneigentum
- Vermögenswerte
Bei der Säule 3b können die Versicherten frei wählen, wen sie im Todesfall begünstigen wollen.