Falls Sie demnächst pensioniert werden, sollten Sie sich drei bis vier Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum bei der Ausgleichskasse zum Rentenbezug anmelden. Die Kontaktadresse Ihrer zuständigen Ausgleichskasse erhalten Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Bei Ihrer Ausgleichskasse oder der Informationsstelle AHV/IV können Sie zudem kostenlos einen individuellen Kontoauszug anfordern. Darauf ist ersichtlich, wie hoch Ihre AHV-Rente dereinst sein wird und ob Ihnen Beitragsjahre fehlen.
Beitragslücken oder fehlende Beitragsjahre in der AHV können z.B. durch ein Studium, eine Erwerbstätigkeit im Ausland oder durch eine temporäre Arbeitslosigkeit entstehen. Besteht eine Beitragslücke zwischen dem 20. Altersjahr und der Pensionierung, hat dies eine Kürzung der Altersrente zur Folge. Ab Entstehung der Beitragslücke haben Sie während fünf Jahren die Möglichkeit, die fehlenden Beiträge nachzubezahlen.
Die maximale AHV-Rente beträgt CHF 2‘450 pro Monat. Die maximale AHV-Rente erreicht aber nur, wer im Erwerbsleben einen Schnitt von CHF 88’200 Jahreslohn erreichte. Zudem müssen Männer mindestens 44 und Frauen mindestens 43 Beitragsjahre einbezahlt haben. Die minimale Altersrente der AHV ist auf CHF 1‘225 pro Monat festgelegt. Aber auch bei der minimalen AHV-Rente werden Kürzungen vorgenommen, wenn Beitragslücken bestehen.
Verheiratete Personen dürfen zusammen höchstens das Eineinhalbfache der maximalen AHV-Rente erhalten. Diese Einschränkung der Rente gilt für Konkubinatspartner jedoch nicht.