Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und sind neu bei Vita versichert. Waren Sie vor Ihrer Anmeldung bei Vita bereits arbeitstätig und haben Vorsorgegelder angespart, sind Sie als Arbeitnehmender dafür verantwortlich, dass Ihr bereits angespartes Altersguthaben von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu Vita übertragen wird. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Vorsorgelösung.
Falls Sie neu bei Vita Invest oder Vita Select versichert sind, bitten wir Sie, direkt bei Ihrem Arbeitgeber den für das Vorsorgewerk bestimmten Einzahlungsschein zu verlangen oder uns unter 0800 80 80 80 anzurufen.
Wenn Sie der Vorsorgeeinrichtung Ihres bisherigen Arbeitgebers innerhalb von sechs Monaten nicht bekannt geben, wohin Ihr angespartes Alterskapital überwiesen werden soll, ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihre Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung zu überweisen. Bei der Stiftung Auffangeinrichtung wird in diesem Fall ein Freizügigkeitskonto auf Ihren Namen eröffnet. Die Stiftung Auffangeinrichtung verwaltet im Auftrag des Bundes Gelder der beruflichen Vorsorge, die von den Vorsorgeeinrichtungen überwiesen werden, falls keine Mitteilung eingeht. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier.
Falls Ihnen nicht bekannt ist, wo sich Ihre Austrittsleistung von früheren Vorsorgeeinrichtungen befindet, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule anfragen. Die Zentralstelle 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und den Versicherten.
Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Mitarbeitende bei ihrer Pensionskasse abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge müssen an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Wenn Mitarbeitende keiner neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten bzw. beigetreten sind, wird die Austrittsleistung auf eine Freizügigkeitspolice oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei Austritten oder Pensionierungen während des Jahres sind sämtliche Beiträge mit dem Austrittsdatum fällig.
Sobald wir die Meldung über Ihren Austritt sowie die vollständigen Zahlungsverbindungen erhalten haben, nehmen wir die Überweisung vor und bestätigen Ihnen diese per Post. Bitte beachten Sie, dass wir Austritte erst ab dem Stichtag verarbeiten können und die Austrittsleistung auch erst nach der Verarbeitung Ihres effektiven Austritts ausgezahlt werden kann.
Wenn Sie nur für kurze Zeit in der beruflichen Vorsorge bei Vita versichert waren, ist Ihre Austrittsleistung möglicherweise kleiner als Ihr Jahresbeitrag, den Sie für die berufliche Vorsorge geleistet haben (Geringfügigkeit). In diesem Fall können Sie sich die Austrittsleistung auf Wunsch bar auszahlen lassen. Ihr Jahresbeitrag ist in Ihrem Vorsorgeausweis ausgewiesen. So gehen Sie vor: Geringfügigkeit