
Pensionierung ist Erntezeit: Jetzt haben Sie Anspruch auf Leistungen, für die Sie jahrzehntelang gespart haben. In der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, steckt bei vielen Erwerbstätigen der grösste Teil ihres persönlichen Vermögens. Bei hohen Einkommen kann das Alterskapital unter Umständen sogar die Millionengrenze überschreiten. Da kommt schnell die Frage auf, in welcher Form dieser Geldbetrag bezogen werden soll – als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalleistung. Oder allenfalls als Mischform? Es ist wichtig, sich für diese Entscheidung Zeit zu nehmen, da sie langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Ruhestand hat und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Kapitalbezug: Wie funktioniert diese Variante?
Beim Kapitalbezug lassen Sie sich einen Teilbetrag oder sogar die Gesamtsumme Ihrer Pensionskassengelder zur Pensionierung auf einen Schlag auszahlen. Laut Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik wählten 2023 zum ersten Mal mehr Personen Kapital (41 Prozent) als Rente (40 Prozent), 19 Prozent entschieden sich für eine Mischform.
Gesetzlich geregelt ist, dass Ihre Pensionskasse Ihnen auf Wunsch mindestens 25 Prozent der angesparten Gelder als einmalige Kapitalleistung auszahlen muss. Je nach Reglement Ihrer Pensionskasse können Sie allenfalls einen grösseren Anteil oder sogar die gesamte Summe direkt beanspruchen. Mit diesem Geld können Sie nun eigenverantwortlich wirtschaften. In den meisten Fällen wird der Auszahlungsbetrag wieder angelegt, denn aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) allein können Sie als Einzelperson mit maximal 2'520 Franken und als Ehepaar mit maximal 3'780 Franken pro Monat rechnen – für die meisten Menschen zu wenig zum Leben.
Kapitalbezug: Das sind die Vorteile
Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital zu beziehen, profitieren Sie von maximaler Flexibilität. Sie können das Geld nach eigenem Gusto investieren, Ihre allfällige Hypothek reduzieren oder sich langersehnte Wünsche erfüllen. Sie tragen aber auch das Risiko Ihrer Investitionsentscheide. Ein weiterer Vorteil: Im Todesfall fällt das noch bestehende Kapital in die Erbmasse. So kann zum Beispiel die überlebende Ehepartnerin oder der überlebende Ehepartner weiter darüber verfügen, aber auch andere Erben wie beispielsweise Kinder kommen in den Genuss eines Teils des noch vorhandenen Kapitals. Voraussetzung ist, dass diese ehe- und erbrechtlich begünstigt sind. Auch steuerlich kann ein Kapitalbezug attraktiv sein: Die ausgezahlten Gelder werden zum Zeitpunkt des Bezugs einmalig besteuert – getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem privilegierten Tarif (meist 5 bis 15 Prozent). Deshalb zahlt man bei einem Kapitalbezug auf Dauer weniger Steuern als mit der Rente. Aktuell wird politisch darüber diskutiert, ob in Zukunft ausgezahlte Pensionskassenkapitalien bei grösseren Summen höher besteuert werden sollen – eine Entscheidung dazu ist noch nicht gefallen.
Kapitalbezug: Das sind die Nachteile
Grössere Freiheiten bedeuten auch grössere Risiken. Während Ihnen die Pensionskassenrente garantiert bis zum Lebensende ausgezahlt wird, könnte es beim Kapitalbezug je nach gewähltem Anlagegefäss passieren, dass Ihnen das Geld irgendwann ausgeht. Beispielsweise weil Sie falsch investiert, zu viel ausgegeben oder Ihre Langlebigkeit unterschätzt haben. Und wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung noch Einkäufe getätigt haben, werden diese beim Kapitalbezug voll besteuert. Falls Sie selbst keine Finanzspezialistin oder kein Finanzspezialist sind, benötigen Sie zwingend eine umfassende, seriöse Beratung, um sich vor Fehlentscheidungen bestmöglich zu schützen. Ausserdem gibt es viel zu beachten – steuerlich, erbrechtlich und auch in der Planung der Finanzströme.
Für wen eignet sich der Kapitalbezug?
Tendenziell ist die Option für Menschen geeignet, die über ein eher höheres Finanzwissen verfügen, denen Gestaltungsfreiheit wichtig ist, die eine höhere Rendite erzielen möchten und bereit sind, dafür auch ein höheres Risiko zu tragen. Oft sind es Menschen, die noch über weitere Einkommensquellen verfügen, zum Beispiel eigene Ersparnisse oder Investments, eine Immobilie, Mieteinnahmen oder Erbschaften, private Renten, ausländische Renten usw. Gut zu wissen: Die Anmeldefrist für den Kapitalbezug beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre. Wer diese Frist verpasst, kann nicht mehr auf eine Kapitalauszahlung bestehen. Melden Sie sich also frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse und informieren Sie sich über die Modalitäten.
Pensionskassenrente: Wie funktioniert diese Variante?
Bei der Pensionskassenrente wird Ihr angespartes Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Obligatorische Anteile (gemäss dem gesetzlichen Minimum nach BVG) und überobligatorische Anteile (alles, was darüber hinausgeht) werden in der Regel mit unterschiedlichen Umwandlungssätzen berechnet. Daraus setzt sich die Gesamtrente zusammen. Diese ist Ihnen prinzipiell in voller Höhe bis zum Lebensende garantiert. Nur bei einer finanziellen Schieflage Ihrer Pensionskasse könnte es passieren, dass Sie selbst als Pensionärin oder Pensionär durch Rentenkürzungen einen Beitrag zur Sanierung der Kasse leisten müssen.
Rente: Das sind die Vorteile
Grösster Vorteil der Pensionskassenrente ist die Sicherheit. Sie haben ein lebenslang garantiertes, regelmässiges Einkommen, selbst wenn Sie 100 oder mehr Jahre alt werden. Dies kann ein Argument für alle sein, die ihre Lebenserwartung als eher hoch einschätzen, z.B. weil sie zum Zeitpunkt der Pensionierung gesundheitlich fit sind und Langlebigkeit bei ihnen in der Familie liegt. In den allermeisten Modellen erhalten Sie einen vorher festgelegten fixen Betrag, unabhängig von der Entwicklung der Volkswirtschaft oder politischen Entscheidungen. Mit einer Rente können Sie das Leben unbeschwert geniessen und brauchen sich um die Anlage ihres Pensionskassenguthabens nicht zu kümmern.
Rente: Das sind die Nachteile
Der entscheidende Nachteil des Rentenbezugs liegt bei den oft schlechteren Leistungen für die Hinterbliebenen. Im Fall Ihres Todes erhält Ihre Witwe oder Ihr Witwer üblicherweise nur einen prozentualen Anteil der Rente, mindestens 60 Prozent. Und sollten Sie früh sterben und keine Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder keinen Ehe- bzw. Lebenspartner hinterlassen, geht der Rest Ihres Kapitals an die Pensionskasse und nicht an Ihre Erbinnen und Erben. Je nach Reglement kann auch der Anspruch auf Witwenrente bei Wiederverheiratung erlöschen. Wer eine monatliche Rente bezieht, muss sich zudem bewusst sein, dass diese zu 100 Prozent als Einkommen versteuert wird. Zu beachten ist auch die Teuerung – durch diese nimmt die Kaufkraft über die Jahre ab.
Für wen ist die Pensionskassenrente geeignet?
Die Pensionskassenrente eignet sich tendenziell für Menschen, denen Planungssicherheit wichtig ist und die wenig Risiken eingehen möchten. Es sind Menschen, die sicher sein wollen, dass sie bis zum Lebensende dasselbe Einkommen erhalten werden.
Auch wenn Sie eine Pensionskassenrente beziehen möchten, empfiehlt sich eine professionelle Beratung sehr. Eine Spezialistin oder ein Spezialist wird mit Ihnen zum Beispiel anschauen, ob Sie sich Ihr selbst genutztes Wohneigentum nach der Pensionierung noch leisten können, wie Sie die Ehepartnerin oder den Ehepartner bei einem plötzlichen Todesfall absichern und wie Sie Ihre Steuern optimieren können.
Mischform: Wie funktioniert diese Variante?
Bei dieser Kompromissvariante vereinen sich die Vor- und Nachteile beider Modelle. Sie beziehen einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens für eine lebenslange Rente und lassen sich den Rest als Kapital auszahlen. Die Rente dient als Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Und mit dem ausbezahlten Kapital können Sie sich besondere Wünsche erfüllen und es flexibel anlegen. Auch hier gilt: Eine umfassende Beratung in Form einer Finanz- oder Pensionsplanung ist wichtig und wertvoll, damit Sie die vorhandenen Gelder optimal einsetzen, steuerliche Vorteile realisieren und so die Weichen für eine entspannte Pensionszeit stellen können.
Gut informiert die bessere Entscheidung treffen
Welche Lösung individuell die beste ist, hängt von vielen Faktoren ab – und auch von den persönlichen Umständen und Plänen für die dritte Lebensphase. Deshalb ist es so wichtig, sich vorgängig gut zu informieren, einen Überblick über die gesamte Finanzsituation zu gewinnen und sich früh genug kompetent beraten zu lassen – am besten bereits mit Anfang bis Mitte 50.
Rente oder Kapital: die wichtigsten Unterschiede im Direktvergleich
Pensionskassenrente | Kapitalbezug | |
Sicherheit des Einkommens | Lebenslang garantiertes Einkommen | Abhängig von der Anlagestrategie und den Marktentwicklungen gibt es ein gewisses Risiko. |
Höhe des Einkommens | Abhängig vom Umwandlungssatz der Pensionskasse (dieser ist ab Beginn des Rentenbezugs gesichert und wird nicht mehr verändert). | Abhängig von der Anlagestrategie und der Anlagemarktentwicklung |
Flexibilität | Fixe Rente pro Monat | Frei planbare Kapitalentnahme(n) |
Teuerungsausgleich | Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse, meist kein vollständiger Ausgleich der Teuerung | Teuerungsausgleich je nach Wahl der Kapitalanlagen gewährleistet (z.B. durch höhere Zinserträge) |
Steuern | Rente zu 100% als Einkommen zu versteuern | Beim Kapitalbezug einmalige Besteuerung zu einem privilegierten Tarif (getrennt vom übrigen Einkommen), danach wird das Kapital als Vermögen und die Kapitalerträge werden als Einkommen besteuert. |
Im Todesfall: Leistungen für hinterbliebene Eheleute | Witwe oder Witwer erhält Anteil der Rente – mindestens 60 Prozent. | Bestehendes Kapital fällt in Erbmasse – Ehepartnerin oder Ehepartner kann vollumfänglich davon profitieren. |
Im Todesfall: Leistungen für andere Hinterbliebene | Kinder in Ausbildung erhalten eine Kinderrente. Je nach Pensionskasse ist eine Rente an Konkubinatspartnerin oder -partner möglich. |
Begünstigung unter Berücksichtigung des Erbrechts möglich |