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Schlüsselmomente im Berufsleben und ihr Einfluss auf die berufliche Vorsorge

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In jeder Berufskarriere gibt es Schlüsselmomente, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben. Diese Momente sind auch für den Arbeitgeber bedeutungsvoll. In unserer Beispielgeschichte mit Daniel schildern wir einige Meilensteine aus zwei Perspektiven – aus Sicht von Daniel als Arbeitnehmer und aus Sicht seines Arbeitgebers.
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Daniel zahlt als junger Arbeitnehmer zum ersten Mal in die Pensionskasse ein

Endlich 18! Daniel feiert am 6. Januar Geburtstag. Vor Kurzem ist er in seiner Lehre als Maurer bei einem KMU-Bauunternehmen ins dritte Lehrjahr gekommen und freut sich, dass er nun schon 1’862 Schweizer Franken im Monat verdient. Doch Ende Januar fällt ihm auf, dass ihm einige Franken weniger Lohn ausgezahlt wurden als noch im Monat davor. Dabei will er doch mit Freunden Ski fahren gehen.

Verwundert geht er zu seiner Vorgesetzten. Die schickt ihn in die Personalabteilung. Der Personalchef erklärt ihm, was der Abzug bedeutet: Ab sofort zahlt er Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge. Als grosszügige Arbeitgeberin übernimmt die Baufirma 60 Prozent dieser Beiträge. Davon werden Invaliditäts- und Todesfallleistungen finanziert.

Daniel wird nachdenklich: Er hat sich noch nie darüber Gedanken gemacht, dass er ja invalid werden oder sterben könnte, bevor er alt ist. Er ist froh, dass er nun über eine Absicherung verfügt.

Wissenswert für Arbeitgeber

Ein Mitarbeitender zahlt zum ersten Mal Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge

Die Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres obligatorisch. Dies gilt für alle Arbeitnehmenden, welche die Eintrittsschwelle von 21’510 Schweizer Franken überschreiten. Obligatorisch müssen Sie als Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Beiträge übernehmen. Wer mehr bieten will, kann den Arbeitgeberanteil beispielsweise auf 60 Prozent erhöhen.

Der Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen und von Ihnen als Arbeitgeber an die Pensionskasse weitergeleitet. Ausgangsgrösse ist der versicherte bzw. koordinierte Lohn, je nach Lohndefinition im Vorsorgeplan. Im Normalfall handelt es sich um den massgebenden AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug.

Optional haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Vorsorgeplan «Sparen ab 20» zu wählen. So lässt sich die Altersvorsorge der Mitarbeitenden verbessern. Wegen des Zinseszins-Effekts lohnt sich das frühe Sparen besonders.

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Fairplay in der beruflichen Vorsorge

Vita und Zurich setzen sich für eine faire und transparente beruflichen Vorsorge ein. Zudem bieten sie zukunftsfähige Vorsorgeprodukte und unterstützen Sie bei der Wahl der passenden BVG-Lösung.

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