Drei von fünf Frauen in Teilzeit beschäftigt
Derzeit arbeiten in der Schweiz drei von fünf Frauen und immerhin einer von fünf Männern in Teilzeit. Vor allem Mütter reduzieren ihr Pensum oftmals deutlich, doch zunehmend steigt auch bei Vätern die Teilzeitquote. Auch eine Fortbildung oder ein zweites Standbein über eine berufliche Selbstständigkeit können Gründe für Teilzeitarbeit sein. Manche sagen sich auch einfach: «Mein Leben soll nicht nur aus Arbeit bestehen», und gewinnen auf diese Weise Freizeit. Vor allem Arbeitnehmende, die nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung haben, zeigen Interesse für diese Option.
Berufliche Vorsorge: auf 100-Prozent-Arbeitspensum ausgerichtet
Was vielen Teilzeitkräften jedoch nicht bewusst ist: Es drohen ihnen empfindliche Lücken in der beruflichen Vorsorge. Diese stammt im Kern aus den 70er- bzw. 80er-Jahren, als eine Vollzeiterwerbstätigkeit als Standard betrachtet wurde, weshalb das System auf eine koordinierte Vorsorge mit lückenlosen Einzahlungen in der ersten und zweiten Säule abgestimmt ist. Die arbeitgebenden Unternehmen können teilzeitbeschäftigte Angestellte vor diesem Hintergrund besser absichern, wenn der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst und allenfalls zusätzlich die Eintrittsschwelle gesenkt wird. Viele Firmen nutzen die vorhandenen Spielräume bereits, doch führen diese zu höheren Beiträgen für Versicherte und Arbeitgebende.
Diese fünf Tipps sollten Teilzeitarbeitende beachten, damit sie im Alter nicht buchstäblich «alt aussehen»:
- Prüfen Sie Ihren versicherten Lohn.
Zur Ermittlung des versicherten Lohnanteils wird üblicherweise der sogenannte Koordinationsabzug in Höhe von gegenwärtig 24’885 Schweizer Franken vom Jahreseinkommen vorgenommen. Bei einem Jahreseinkommen von 35’000 Franken im 60-Prozent-Pensum wären Sie in diesem Fall bei der Pensionskasse für 10’115 Franken versichert. Dieser versicherte Lohn wirkt sich auf die Höhe der Pensionskassenbeiträge aus.
Glücklich schätzen können sich Arbeitnehmende, deren Pensionskasse den Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte reduziert, zum Beispiel im Verhältnis zum Pensum: Im genannten Beispiel werden dann nicht 24’885 Franken abgezogen, sondern nur 14’931. So ergibt sich ein höherer versicherter Lohn – nämlich 20’069 –, was auch höhere Pensionskassenbeiträge zur Folge hat. Entsprechend steigt auch das Altersguthaben schneller an. Wer sich für einen Teilzeitjob bewirbt, sollte also unbedingt einen kritischen Blick in das Pensionskassenreglement seiner potenziellen Arbeitgeberin bzw. seines potenziellen Arbeitgebers werfen. - Lassen Sie sich beraten, um Lücken frühzeitig zu schliessen.
Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten können Ihnen Ihren Vorsorgeausweis im Detail erklären und zeigen, wie Ihr Jahreslohn bei einem reduzierten Arbeitspensum in der beruflichen Vorsorge versichert ist. Anhand der Angaben aus dem Vorsorgeausweis können Ihnen diese Fachleute aufzeigen, mit welchen Leistungen aus der Pensionskasse Sie im Alter oder auch bei krankheitsbedingter Invalidität rechnen dürfen. Haben sich bei diesen Analysen Vorsorgelücken ergeben, kann Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater Ihnen Empfehlungen dazu geben, wie sich diese Lücken verkleinern oder gänzlich schliessen lassen – sei es in der zweiten oder auch in der dritten Säule. - Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber.
Fortschrittliche Pensionskassen bieten ihren Versicherten zusätzliche Optionen an, um die berufliche Vorsorge individuell an die persönliche Lebenssituation anzupassen, beispielsweise mit einem erweiterten Sparplan. Auch ein steuerlich vorteilhafter Einkauf in die Pensionskasse kann für Teilzeitarbeitende interessant sein, weil dadurch die Einkommensteuer gesenkt und Geld gespart wird. Manche Pensionskassen bieten älteren Arbeitnehmenden an, auch bei reduziertem Pensum weiterhin volle Beiträge zu leisten. Klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten es gibt. Und nicht vergessen: Auch die private Vorsorge in der dritten Säule ist ein wichtiges und flexibles Instrument, da es gilt, Vorsorgelücken zu schliessen. - Nutzen Sie die Chancen der privaten Vorsorge.
Laut einer aktuellen Studie von Credit Suisse zahlt nur die Hälfte der Arbeitnehmenden überhaupt in die dritte Säule ein – und davon leistet lediglich ein Drittel den vollen Beitrag in Höhe von 6’826 Schweizer Franken. Im Schnitt aller Erwerbstätigen werden 2’870 Schweizer Franken eingezahlt, doch gerade für Teilzeitkräfte ist es wichtig, zumindest einen gewissen Betrag in die dritte Säule einzuzahlen, denn so lassen sich Vorsorgelücken im Alter ausgleichen. Zudem lässt sich damit proportional viel Geld sparen, sofern man Beiträge in die zweite Säule leistet und den maximalen 3a-Betrag zahlt. Die Säule 3a bietet auch Möglichkeiten, das Alterssparen mit Risikoschutz zu kombinieren. Falls Sie ein 3a-Konto wählen, können Sie flexibel einzahlen und sich bis Dezember entscheiden, wie viel Geld Sie im jeweiligen Jahr für die private Vorsorge auf die Seite legen möchten. Neben dem klassischen Banksparen, das heutzutage kaum Zinsen einbringt, gibt es weitere Möglichkeiten, beispielsweise ein 3a-Konto mit Depot und Anlage in entsprechende aktive und passive bzw. indexbasierte Wertschriftenfonds. - Vergessen Sie die Säule 3b nicht.
Haben Sie die Säule 3a bereits ausgeschöpft, wollen aber noch mehr vorsorgen, oder suchen Sie mehr Flexibilität, zum Beispiel bei der Anlageform? Dann kann die freie Vorsorge über die Säule 3b für Sie eine interessante Option sein. Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung mit Risikoschutz. Zum Beispiel können Sie Ihre Familie oder Nahestehende absichern, und gleichzeitig erwirtschaftet Ihr Kapital Erträge. Wie bei der Säule 3a zahlen Sie bei dieser Variante jährlich ein oder leisten eine höhere einmalige Einlage.