Ich habe zwei Arbeitsverhältnisse unter dem BVG-Minimum, verdiene insgesamt aber mehr als 22’050 Franken. Kann ich mich bei einer Pensionskasse versichern lassen?
Der Anschluss an eine Pensionskasse ist auch dann möglich, wenn Sie zwei Arbeitsverhältnisse unter dem BVG-Minimum haben, aber insgesamt mehr als 22’050 Franken verdienen. Folgende zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Auffangeinrichtung BVG: Bei der staatlichen Stiftung Auffangeinrichtung BVG können sowohl die Alters- wie auch die Risikoleistungen im Rahmen des BVG-Obligatoriums versichert werden. In diesem Fall leisten beide Arbeitgeberinnen ihre Beiträge direkt an die Auffangeinrichtung BVG.
- Versicherung beim Arbeitgeber: Gewisse Arbeitgeber versichern Leistungen ausserhalb des Obligatoriums – und somit auch Löhne unter 22’050 Franken. Falls dies bei Arbeitgeber A der Fall ist, besteht allenfalls die Möglichkeit, dass beide Arbeitgeber ihre Beiträge in die Pensionskasse von Arbeitgeber A einzahlen. Bei der Sammelstiftung Vita ist das Versichern fremder Lohnbestandteile nicht möglich.