In der Schweiz kümmern sich die Pensionskassen um die berufliche Vorsorge. Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse haben, können sich einer Sammeleinrichtung anschliessen. Diese führt für jedes Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk und bietet verschiedene Vorsorgelösungen an, die auf die individuellen Bedürfnisse der Firmen zugeschnitten sind. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ einer Sammelstiftung, nimmt die Gesamtleitung der Vorsorgeeinrichtung wahr und überwacht die Geschäftsführung. Die Stiftungsräte legen die strategischen Ziele und die Grundsätze fest, bestimmen die Organisation der Stiftung und sorgen für deren finanzielle Stabilität.
Petra Arnold Schlüssel (Arbeitnehmervertreterin, Vize-Präsidentin des Stiftungsrats und Mitglied der Anlagekommission) und Stefan Wyss (Arbeitgebervertreter und Präsident des Business Development Ausschusses) sind im Stiftungsrat der Sammelstiftung Vita aktiv. Wussten Sie, dass grundsätzlich jede versicherte Person, die mindestens zu 40 Prozent bei einem angeschlossenen Arbeitgeber tätig ist und die nötigen Kompetenzen mitbringt, für den Stiftungsrat der Sammelstiftung Vita kandidieren kann? Das Schweizer Milizsystem der beruflichen Vorsorge sieht vor, dass versicherte Personen bei ihrer eigenen Pensionskasse über wichtige strategische Entscheide und die Leistungspalette mitbestimmen können.
2025 wird der Stiftungsrat der Sammelstiftung Vita neu gewählt. Grund genug, um nachzufragen: Was macht eigentlich eine Stiftungsrätin beziehungsweise ein Stiftungsrat?
Wie sind Sie Stiftungsrätin beziehungsweise Stiftungsrat bei der Sammelstiftung Vita geworden?
Petra Arnold Schlüssel: Als ich 2019 gerade bei meinem damaligen Arbeitgeber angefangen hatte, meinte mein Chef anlässlich der Ersatzwahlen der Sammelstiftung Vita, die Arbeit im Stiftungsrat könnte etwas für mich sein. Denn als Stiftungsrätin kann ich mein Fachwissen aus meiner beruflichen Erfahrung in der institutionellen Vermögensverwaltung und der Versicherungsbranche einbringen. Ich besuchte die Informationsveranstaltung, entschloss mich zu einer Kandidatur und wurde schliesslich als Arbeitnehmervertreterin gewählt. Da es Ersatzwahlen waren, stiess ich inmitten einer laufenden Amtsperiode zum Gremium.
Stefan Wyss: Als Arbeitgeber bin ich daran interessiert, dass meine Mitarbeitenden die bestmögliche Pensionskassenlösung haben. Als Geschäftsführer bin auch ich Versicherter bei der Sammelstiftung Vita. Für mich steht eine optimale Performance bei möglichst niedrigen Kosten im Vordergrund – sowohl bei der Verzinsung als auch in der Verwaltung. Bei dieser Diskussion will ich mit am Tisch sitzen und mitentscheiden. Aus diesen Gründen habe ich damals für den Stiftungsrat kandidiert. Ich wurde als Ersatzkandidat gewählt und bin nachgerückt, als ein bisheriger Stiftungsrat in Pension ging.
Wie sieht Ihre Tätigkeit im Stiftungsrat konkret aus?
Petra Arnold Schlüssel: Ich bin mittlerweile nicht nur Arbeitnehmervertreterin, sondern auch Vize-Präsidentin und Mitglied der Anlagekommission. Grundsätzlich geht es darum, die mehrmals im Jahr stattfindenden Sitzungen zusammen mit der Geschäftsführung zu planen, vorzubereiten und sich aktiv daran zu beteiligen. Dabei ist es wichtig, auch kritische Fragen zu stellen, denn unsere Entscheidungen haben grossen Einfluss auf die Stiftung und unsere Versicherten. Die Stiftungsratsmitglieder verfügen ausserdem über unterschiedliches Fachwissen, da sie – wie vom Gesetzgeber bei einem Milizgremium gewünscht – aus unterschiedlichen Branchen kommen. Daher spielt die Kommunikation eine zentrale Rolle, damit alle auf dem Laufenden sind und gemäss ihrem Fachwissen abgeholt werden. Zudem gehört es zur Tätigkeit eines Stiftungsratsmitglieds die Mitbewerber, die Politik und die Anlagemärkte zu verfolgen sowie sich mehrmals im Jahr mit Kursen weiterzubilden.
Stefan Wyss: Als oberstes Gremium der Stiftung sind wir verantwortlich für die Strategie, Gestaltung und Überwachung der ganzen Stiftung. Nebst den Stiftungsratssitzungen und den Sitzungsvorbereitungen bin ich zusätzlich Präsident des Business Development Ausschusses sowie Präsident des Verwaltungsrates unserer Managementgesellschaft, der SST Vita Dienstleistungs AG.
Wie hoch ist der Aufwand für die Arbeit im Stiftungsrat der Sammelstiftung Vita?
Petra Arnold Schlüssel: Meine drei Rollen lassen sich zeitlich nicht immer klar abgrenzen. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Stiftungsratsmandat ohne Zusatzaufgaben ungefähr um ein 5-Prozent-Pensum, das unregelmässig über das Jahr verteilt anfällt. Pro Jahr finden vier reguläre Stiftungsratssitzungen statt und zusätzlich zwei Strategietage. Pro Sitzung muss mit einer Vorbereitungszeit von drei bis vier Stunden gerechnet werden. Dazu kommen etwa drei Weiterbildungstage pro Jahr sowie eine halbtägige Retraite, zu der sich der Stiftungsrat einmal jährlich trifft. Je nachdem, welches Fachwissen das Stiftungsratsmitglied mitbringt, kann der Aufwand variieren. Jemand, der aus der Vermögensverwaltung oder Versicherungsbranche kommt, kann sicher Synergien nutzen.
Stefan Wyss: Es gibt grundsätzlich vier ganztägige Stiftungsratssitzungen pro Jahr. Dazu kommen jeweils die Sitzungsvorbereitung von etwa drei bis sechs Stunden sowie die Teilnahme an den Strategietagen, repräsentativen Events sowie ein bis zwei Tage externe Schulungen. Einzelne Stiftungsräte sind in zusätzlichen Gremien tätig, was den Aufwand entsprechend erhöht.
Welche Voraussetzungen sollte eine Stiftungsratskandidatin beziehungsweise ein Stiftungsratskandidat Ihrer Meinung nach mitbringen?
Petra Arnold Schlüssel: Eine wichtige Voraussetzung ist die zeitliche Verfügbarkeit. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern und ist darauf angewiesen, dass sich jedes Mitglied aktiv engagiert und genügend Zeit hat, sich fundiert auf die Sitzungen vorzubereiten. Erfahrungsgemäss sind zudem gute Methodenkenntnisse in Führungs- und/oder Strategiefragen sowie Branchenkenntnisse wichtig – bevorzugt in der beruflichen Vorsorge. Hilfreich sind sicher auch Fachkenntnisse in den Bereichen Versicherungstechnik, Regulation und Gesetz, Digitalisierung, Kapitalmarkt, Risikomanagement, Outsourcing-Vertragswesen oder Rechnungswesen. Jede interessierte Person sollte sich die Frage stellen, was sie mit ihrem Wissen und Können zur erfolgreichen Führung der Stiftung beitragen kann.
Stefan Wyss: Die Arbeit als Stiftungsrat ist mit derjenigen eines Verwaltungsrates vergleichbar und bringt eine grosse Verantwortung mit sich. Ein Stiftungsratsmitglied sollte daher ein möglichst breites Grundwissen in der beruflichen Vorsorge mitbringen und darüber hinaus ein besonderes Mass an Interesse und Engagement. Sinnvollerweise bringen die Kandidatinnen und Kandidaten Branchenwissen ergänzt mit guter Führungs- und Methodenkompetenz mit, um dieser anspruchsvollen Funktion gerecht zu werden.
Was für Tipps geben Sie jemandem mit, der gerne Stiftungsrätin beziehungsweise Stiftungsrat werden möchte?
Petra Arnold Schlüssel: Ich empfehle, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Da erfahren interessierte Personen aus erster Hand, was sie als Stiftungsratsmitglied erwarten würde. Zudem ist es wichtig, sich genau zu überlegen, ob die zeitlichen Ressourcen neben der beruflichen Tätigkeit und den privaten Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Ich würde ausserdem vor einer Kandidatur das Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten suchen, da die Rolle auch vom Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität verlangt.
Stefan Wyss: Auch ich empfehle allen interessierten Personen am Informationsanlass am 25. März 2025 teilzunehmen, um sich im Detail über die Anforderungen zu informieren. Ich werde dort ebenfalls präsent sein und stehe gerne allen Interessierten persönlich für Fragen zur Verfügung.
Bestimmen Sie mit!
Sind Sie bei der Sammelstiftung Vita versichert und interessieren sich für die berufliche Vorsorge? Dann kandidieren Sie für den Stiftungsrat.
Was bringen Sie mit?
- Sie haben Interesse an der beruflichen Vorsorge und sind bereit, sich in die Thematik zu vertiefen.
- Sie verfügen über gute Methodenkenntnisse (z.B. Führungs- und Strategiekenntnisse, Prozesskenntnisse) oder grundlegende Fach- und Branchenkenntnisse, bevorzugt aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge.
- Sie stehen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem angeschlossenen Arbeitgeber und sind bei diesem im Haupterwerb mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent tätig.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um den auf Deutsch abgehaltenen Stiftungsratssitzungen folgen zu können.
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