Früher mit dem Sparen beginnen
Unser Vorsorgeplan ist nicht nullachtfünfzehn, wir legen Wert auf das Sparen.
Kajetan Mazenauer, Geschäftsführer Kostad Schweiz
Laut Gesetz ist das Alterssparen ab dem 25. Altersjahr obligatorisch. Die gesetzlich festgelegte Höhe der Sparbeiträge hängt vom Alter ab. Die Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, in ihren Vorsorgeplänen die Sparbeiträge zu erhöhen. Zusätzlich können sie ihren Angestellten vorzeitig das Alterssparen ermöglichen, beispielsweise ab Alter 18. Je früher der Sparprozess beginnt, desto höher ist die Altersrente. Aus eigener Erfahrung weiss Mazenauer, wie wertvoll das ist. Sein erster Arbeitgeber ermöglichte ihm, bereits ab dem 18. Lebensjahr in der Pensionskasse für das Alter vorzusorgen. Seinen Angestellten möchte er solche Vorteile ebenfalls bieten.
Die Gestaltungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge sind gross. Unternehmen können ihre Vorsorgepläne vollkommen auf ihre individuellen Bedürfnisse ausrichten. Kajetan Mazenauer macht davon Gebrauch: «Sobald wir in der Gewinnzone sind, werde ich den Vorsorgeplan anpassen und mich als Arbeitgeber zu 60 Prozent an den Beiträgen beteiligen.» Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens die Hälfte der Beiträge in die Vorsorgeeinrichtung einzuzahlen. Wer freiwillig mehr zahlt – zum Beispiel 60 Prozent –, sorgt dafür, dass ihren Mitarbeitenden am Ende des Monats mehr im Portemonnaie bleibt. Dies ist ein gutes Argument bei Lohngesprächen. Ein weiterer Vorteil: Das Unternehmen zahlt zwar höhere Pensionskassenbeiträge, kann jedoch die Kosten als Geschäftsaufwand geltend machen.
Höhere Lohnanteile versichern
Den Mitarbeitenden Wahlmöglichkeiten bieten
Fachkräfte sind im Gesundheitswesen rar geworden, das spürt auch die Spitex Chur, die mit 600 Kundinnen und Kunden sowie 150 Mitarbeitenden die grösste Spitex-Organisation im Kanton Graubünden ist. «Vor rund zwei Jahren haben wir unsere Vorsorgelösung ausgebaut, mitunter, um als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben», erklärt Daniel Jörg, der Geschäftsführer der Spitex Chur. Angesetzt hat Jörg an verschiedenen Stellen: Versichert ist der gesamte Lohn – auf einen Koordinationsabzug wird verzichtet – und die Sparbeiträge liegen 1 Prozent über dem gesetzlichen Minimum. Zusätzlich bietet die Spitex ihren Mitarbeitenden einen Wahlsparplan an. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, zusätzliches Sparen seiner Mitarbeitenden zu fördern. Die Spitex-Mitarbeitenden können wählen, welcher Sparplan ideal zu ihrer Lebenssituation passt und den eigenen Sparbeitrag um 0,5 oder um 1,0 Prozentpunkte erhöhen. Ein Wahlsparplan ermöglicht den Mitarbeitenden, mehr in ihre Pensionskasse einzuzahlen und so ihre berufliche Vorsorge aktiv mitzugestalten. «Die Resonanz auf diese Option ist sehr positiv ausgefallen», erzählt Daniel Jörg. «Gut ein Drittel der Mitarbeitenden hat sich bereits heute für einen höherwertigen Sparplan entschieden».
Die Gestaltungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge sind vielfältig, da lohnt es sich, die Pensionskassenlösung regelmässig zu überprüfen. Durch geschickte Vorsorgelösungen können sich Unternehmen nicht nur von der Konkurrenz abheben, sondern auch als verantwortungsbewusste Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber punkten und einen wichtigen Beitrag für eine ausreichende Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden leisten.
Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Sparprozess optimieren oder früher beginnen: Sparen bereits ab Alter 18 anbieten oder einen höheren Prozentsatz des Lohnes versichern.
- Als Arbeitgeber und Arbeitgeberin etwas drauflegen: höhere Beiträge einzahlen als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel 60 Prozent.
- Höhere Lohnanteile versichern: auf den Koordinationsabzug verzichten oder diesen an das jeweilige Teilzeitpensum anpassen.
- Wahlsparpläne anbieten: den Mitarbeitenden ermöglichen, zusätzlich zu sparen.
- Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung fördern: weiterhin Sparbeiträge zahlen, um eine Weiterbeschäftigung zu fördern und Know-how zu sichern.