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Jobwechsel? Machen Sie die Pensionskasse zum Thema!

Pensionskasse ist gleich Pensionskasse? Keinesfalls. Es gibt enorme Unterschiede, die beim Jobwechsel zu Buche schlagen können. Deshalb lohnt es sich, die berufliche Vorsorge im Vorstellungsgespräch zum Thema zu machen.
Jobwechsel? Machen Sie die Pensionskasse zum Thema!

Laut der «Fairplay»-Studie von Zurich spielt bei der Wahl des Arbeitgebers nur für jede und jeden Fünften die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge eine Rolle. Das ist erstaunlich, gibt es doch grosse Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Pensionskassen. Und schliesslich ist das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge für die meisten Berufstätigen der grösste Teil des Vermögens – nur wissen das viele Menschen nicht.

So erkennen Sie eine gute Pensionskasse

Sind Sie auf Stellensuche? Dann fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach, welche Leistungen Ihr Wunschunternehmen in der Pensionskasse bietet. Eine gute Vorsorgelösung ist Lohnbestandteil und kann bei der Höhe der Alters- und Risikoleistungen einen grossen Unterschied machen.

Wie viel vom Lohn wird gespart?

Das Gesetz schreibt vor, welcher Prozentanteil vom Lohn, der in der Pensionskasse versichert ist, mindestens gespart werden muss. Die Höhe dieser sogenannten Sparbeiträge steigt, abhängig vom Alter, stufenweise an und beträgt zwischen 25 und 34 Jahren 7 Prozent, zwischen 35 und 44 Jahren 10 Prozent, zwischen 45 und 54 Jahren 15 Prozent und zwischen 55 und 65 Jahren 18 Prozent. Alles darüber hinaus ist ein Plus und hilft, ein höheres Alterskapital aufzubauen.

Gibt es einen Wahlsparplan?

Falls ein Wahlsparplan vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit, je nach Lebensphase zwischen verschiedenen Sparplänen zu wählen. Das bedeutet, Sie können freiwillig mehr in die Pensionskasse einzahlen und so Ihre berufliche Vorsorge aktiv mitgestalten.

Wie teilzeitfreundlich ist Ihre Pensionskasse?

Laut Gesetz muss in der Pensionskasse nicht der ganze Lohn versichert werden, sondern nur ein Teil davon: Vom Bruttolohn wird ein fixer Betrag abgezogen, der sogenannte Koordinationsabzug. Das bedeutet, Sie sparen nur mit einem Teil des Lohns für Ihr Alter. Das macht sich vor allem bei einem Teilzeitpensum negativ bemerkbar. Fragen Sie nach: Wird der Koordinationsabzug immer vollständig eingerechnet oder wird dieser an das Arbeitspensum angepasst, damit keine Vorsorgelücke entsteht? Noch besser ist es, wenn der Koordinationsabzug ganz weggelassen wird – auch bei einem Vollzeitpensum. Denn wenn der ganze Lohn versichert ist, können Sie deutlich mehr in der Pensionskasse sparen. Sie zahlen dann zwar höhere Beiträge, aber nach der Pensionierung erhalten Sie dafür mehr Geld.

Wie hoch ist die Verzinsung?

Je nach Kostenstruktur und Anlageerfolg können sich die Sparzinsen zwischen verschiedenen Pensionskassen markant unterscheiden. Fragen Sie nach, wie hoch in Ihrem Fall die Verzinsung ist. Denn davon hängt ab, wie stark Ihr Alterskapital anwächst.

Welchen Anteil der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss laut Gesetz mindestens 50 Prozent der Spar- und Risikobeiträge zahlen. Er kann jedoch je nach Vorsorgeplan auch mehr übernehmen. Das bedeutet für Sie: Es bleibt Ende Monat mehr im Portemonnaie.

Sind auch Löhne über 90'720 Franken versichert?

Gemäss Gesetz ist nur ein Jahreslohn von maximal 90'720 Franken zu versichern, von dem noch der Koordinationsabzug abgerechnet wird. Eine zeitgemässe Vorsorgelösung versichert jedoch auch Löhne, die darüber hinausgehen, damit keine Vorsorgelücke entsteht. Im Maximum kann ein Lohn von 907'200 Franken versichert werden.

Wie lange bleiben Sie bei Arbeitsunterbrüchen versichert?

Bei unbezahlten Ferien oder einem Sabbatical erhalten Sie keinen Lohn mehr, deshalb sparen Sie auch nicht mehr in der Pensionskasse. Die Vorsorgelösung kann jedoch trotz Arbeitsunterbruch weitergeführt werden: In den meisten Fällen ist dies für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr möglich. Sie zahlen die Beiträge üblicherweise nach Ihrer Rückkehr nach und bleiben auch während Ihrer Abwesenheit versichert. So wächst Ihr Alterskapital weiter an und Sie vermeiden eine Vorsorgelücke. Das Vorsorgereglement gibt Auskunft, wie dies in Ihrer Pensionskasse geregelt ist.

Wie gut ist Ihre Familie geschützt?

Besonders wichtig für Familien: Wie sind die Leistungen bei Invalidität und Todesfall ausgestaltet? Fragen Sie nach dem Vorsorgereglement und schauen Sie nach, unter welchen Bedingungen welche Leistungen ausgezahlt werden.

Wie gut sind die Angebote für ältere Arbeitnehmende?

Wenn Sie über 50 Jahre alt sind oder sich bereits mit Ihrer Pensionierung beschäftigen, lohnt es sich, nach dem Umwandlungssatz zu fragen, denn dieser bestimmt die Höhe Ihrer Altersrente. Wichtig: Der gesetzliche Umwandlungssatz für das BVG-Minimum beträgt nach dem Scheitern der BVG-Reform aktuell nach wie vor 6,8 Prozent. Weil viele Pensionskassen höhere Gesamtleistungen bieten (sogenanntes Überobligatorium), können die individuellen Umwandlungssätze für die Gesamtauszahlung deutlich tiefer liegen.

Ebenfalls wichtig: Klären Sie, welche Möglichkeiten einer flexiblen Pensionierung Ihr künftiger Arbeitgeber anbietet und welche Vorsorgeleistungen damit verbunden sind. Je nach Vorsorgeplan können Sie sich früher oder später pensionieren lassen – oder Ihr Pensum schrittweise reduzieren.

Wie gut sind die Angebote für jüngere Arbeitnehmende?

Sind Sie jünger als 25? Dann fragen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber, ob Sie bereits in der Pensionskasse sparen können. Laut Gesetz ist das Alterssparen erst ab dem 25. Altersjahr Pflicht. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, ihren Angestellten das Alterssparen bereits früher zu ermöglichen, beispielsweise ab 18 Jahren. Je früher Sie mit dem Sparprozess beginnen, desto höher wird später einmal Ihre Altersrente ausfallen.

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, mit einer attraktiven Pensionskassenlösung zu punkten. Weisen Sie Kandidatinnen und Kandidaten beim Vorstellungsgespräch auf vorteilhafte Konditionen hin. Denn die Bedeutung der beruflichen Vorsorge wird häufig unterschätzt. Dabei haben jüngere Menschen andere Bedürfnisse als ältere, die sich bereits mit der Pensionierung beschäftigen.

Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

  • Sparprozess optimieren oder früher beginnen: Bieten Sie das Alterssparen bereits ab 18 Jahren an oder versichern Sie einen höheren Prozentsatz des Lohns.
  • Wahlsparpläne anbieten: Ermöglichen Sie den Mitarbeitenden, zusätzlich zu sparen.
  • Höhere Lohnanteile versichern: Verzichten Sie auf den Koordinationsabzug oder passen Sie diesen an das jeweilige Teilzeitpensum an.
  • Als Arbeitgeber etwas drauflegen: Zahlen Sie höhere Beiträge ein als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel 60 Prozent.
  • Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung fördern: Zahlen Sie weiterhin Sparbeiträge, um eine Weiterbeschäftigung zu fördern und so das Know-how Ihrer Mitarbeitenden zu sichern.

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