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Fairness statt Umverteilung in der zweiten Säule - Teil 2: Was läuft schief in der beruflichen Vorsorge – und was sind die Gründe?

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Das Schweizer System der Altersvorsorge beruht auf drei Säulen: AHV, BVG und private Vorsorge. In der 1. Säule, der AHV, gilt das Umlageverfahren. Bei der 2. Säule, dem BVG, ist beim Sparen keine Umverteilung vorgesehen. Gleichwohl hat sie sich eingeschlichen und lässt das Alterskapital der Beitragszahler nicht bestmöglich anwachsen. Was sind die Gründe dafür?
Fairness statt Umverteilung in der zweiten Säule.
Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, wurde 1985 im Gesetz (BVG) verankert, mit dem Ziel, gemeinsam mit der AHV den Menschen im Alter den gewohnten Lebensstandard angemessen erhalten zu können. Sie besteht aus zwei Komponenten, dem Sparteil und dem Risikoteil. Beim Risikoteil gilt das Solidaritätsprinzip, denn alle zahlen gemeinsam ein. Dieser Solidaritätsgedanke macht Sinn bei dauerhaften Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen – da sprechen wir von einer gewollten Umverteilung. Beim Sparteil hingegen gilt das Kapitaldeckungsverfahren: Jeder spart für sich, um sich einen guten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Vom Gesetzgeber her ist hier keine Umverteilung vorgesehen.

Die Ursachen der Umverteilung

In den vergangenen 37 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert und deshalb findet – ganz schleichend – eine immer stärkere Umverteilung auch innerhalb des Sparteils der beruflichen Vorsorge statt. Das bedeutet: Die Erträge meines angesparten Kapitals, die eigentlich mir gehören, werden zum Teil an andere weiterverteilt. Und mein Kapital fürs Alter wächst nicht wie ursprünglich vorgesehen an, sondern bleibt kleiner, als es sein sollte. Was sind die Ursachen für diese Umverteilung?

  • Die Menschen in der Schweiz werden immer älter, gleichzeitig werden deutlich weniger Kinder geboren. In der Folge verändert sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern, wie beim Bundesamt für Statistik zu erfahren ist: Im Jahr 1991 kamen noch 28 Rentner auf 100 Erwerbstätige. 2019 waren es bereits 35 Rentner. Im Jahr 2040 könnten es, so die Prognose des Bundesamtes, bereits 50 Rentner auf 100 Erwerbstätige sein.
  • Im Gründungsjahr der obligatorischen beruflichen Vorsorge, 1985, hatte ein 65-jähriger Mann noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 15 Jahren, heute sind es bereits 20 Jahre. Das angesparte Geld muss also für eine längere Zeitspanne ausreichen.
  • Ausserdem sind die Gründer der beruflichen Vorsorge davon ausgegangen, dass die Vorsorgegelder langfristig mit durchschnittlich 5 Prozent verzinst werden können. Doch das ist seit vielen Jahren nicht mehr der Fall: Die Zinsen sind derart niedrig, dass das Vorsorgekapital spürbar langsamer wächst als ursprünglich geplant.
  • Beide Faktoren, die höhere Lebenserwartung und die schlechtere Verzinsung, führen dazu, dass der im Gesetz festgelegte Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für den obligatorischen Teil deutlich zu hoch geworden ist. Das führt dazu, dass das angesparte Kapital nicht mehr für die längere Rentenzeit ausreicht.

In dieser Situation entsteht bei den Pensionskassen eine Finanzierungslücke. Um die versprochenen Renten heute auszahlen zu können, müssen die Pensionskassen einen Teil der Anlageerträge von den Berufstätigen zu den Pensionierten verschieben oder eben umverteilen. Notgedrungen senken die Pensionskassen zudem auf dem überobligatorischen Altersguthaben den Umwandlungssatz. In der Folge finanzieren Unternehmen mit hohem Lohnniveau und grosszügigen Pensionskassenleistungen andere Unternehmen mit, die über ein niedriges Lohnniveau verfügen und ihren Versicherten nur ein Minimum an Leistungen bieten.

Das Problem mit der Umverteilung: Das Geld bleibt nicht dort, wo es hingehört

Der Grundgedanke der 2. Säule besteht darin, dass jeder Versicherte für sich selbst spart, gemäss dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Mit zunehmender Umverteilung wird dieser Grundsatz untergraben. Das bedeutet für die Versicherten, dass ihre zukünftigen Altersleistungen nicht so hoch sind, wie sie sein könnten, weil sie ihre Anlageerträge mit den Pensionären teilen müssen. Und es bedeutet für Arbeitgeber unfreiwillige Solidarität mit anderen, weniger leistungsfähigen oder engagierten Unternehmen. So verlieren sie an Attraktivität für qualifizierte Mitarbeitende, weil sie sich nicht mehr über eine gute Vorsorgelösung differenzieren können. Die Erträge auf meinem angesparten Kapital werden nicht ausschliesslich mir gutgeschrieben, ein Teil davon wird an andere Versicherte bzw. Pensionierte in der gleichen Sammelstiftung umverteilt. Hebt eine fremde Person Geld von meinem Bankkonto ab, so würde ich mich sofort wehren. In der beruflichen Vorsorge merke ich diesen Effekt spätestens im Alter, wenn das angesparte Altersguthaben kleiner ausfällt.

Einfach erklärt

Weil wir alle länger leben, muss das Alterskapital der Pensionierten immer länger reichen. Zudem nimmt auch die Anzahl der Rentner im Vergleich zu den Erwerbstätigen zu. Die geltenden Umwandlungssätze sind zu hoch, denn sie gehen von einer kürzeren Lebenserwartung und höheren Anlageerträgen aus. So entsteht eine Finanzierungslücke. Um diese zu stopfen, müssen die heutigen Erwerbstätigen auf einen Teil der Renditen auf ihrem Alterskapital zugunsten der Pensionierten verzichten – dies führt zu einer ungewollten Umverteilung.

Damit auch die heutigen Berufstätigen und vor allem unsere Kinder auf die 2. Säule bauen können, muss diese nachhaltig modernisiert werden.

Fairplay in der beruflichen Vorsorge

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