Neuerungen Vita Classic Vorsorgemodell

Die Sammelstiftung Vita passt ihr Vorsorgemodell an. Eine einfachere Handhabung und kürzere Wartefristen machen das Modell auch für Neukunden attraktiver. Der Kerngedanke einer attraktiven Beteiligung am Anlageertrag bleibt gewahrt.

Die Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten wie auch die Bedürfnisse unserer Kunden ändern sich laufend. «Ein zukunftsfähiges Beteiligungsmodell passt sich solchen Veränderungen an. Wir richten uns auf die Bedürfnisse aus, stellen die finanzielle Stabilität der Stiftung sicher und damit die Vorsorge für alle Generationen», erklärt Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Ziel-Wertschwankungsreserve von bisher 12 auf neu 14 Prozent der Verpflichtungen anzuheben. Der Fokus auf Sicherheit bleibt und wird damit sogar verstärkt.

Zusatzverzinsung ab einem Deckungsgrad von 103 Prozent

Ab 2024 – für die Festlegung der Verzinsung 2025 – wird ab einem Deckungsgrad von 103 Prozent eine Zusatzverzinsung ausgeschüttet, statt wie bisher ab 102 Prozent. Bis zum Deckungsgrad von 103 Prozent wird das gesamte Altersguthaben mit dem vom Bundesrat vorgegebenen gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz verzinst. Nach wie vor richtet sich die Zusatzverzinsung nach der Höhe des Deckungsgrads der Stiftung per Ende November eines Jahres aus und wird im Voraus für das Folgejahr festgelegt.

Verkürzung der Wartefrist für Neuanschlüsse

Neu erhalten alle Anschlüsse in ihrem zweiten Anschlussjahr bereits die volle Zusatzverzinsung gemäss Zinstabelle. Im Jahr des Anschlusses werden die gesamten Altersguthaben – bei einem Deckungsgrad von über 100 Prozent – mit dem gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz verzinst.

Mit diesen Anpassungen wird das Vorsorgemodell unter anderem leichter verständlich und am Markt besser vergleichbar. Der Kerngedanke einer attraktiven Beteiligung bleibt gewahrt – die Versicherten profitieren direkt und ausgeglichen am Anlageertrag.

Vita Classic Zinstabelle