Was kann ich tun, wenn ich eine Frühpensionierung anstrebe?
Bei einer frühzeitigen Pensionierung verringert sich die Dauer, in der Sie in die berufliche Vorsorge einbezahlen, um bis zu sieben Jahre. Dies führt zu einem spürbar tieferen Vorsorgevermögen und einer kleineren Rente. Den genauen Wert, wie stark sich das Vorsorgevermögen bei einer ordentlichen und einer frühzeitigen Pensionierung unterscheiden, finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis. Je nach Höhe des Vorsorgevermögens, der allgemeinen finanziellen Situation und den Ansprüchen an das eigene Rentnerdasein ist dieser Rückgang verkraftbar – und Sie müssen vorerst nichts weiter unternehmen.
Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, ihre Frühpensionierung mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zu finanzieren. Wie viel Sie maximal einzahlen können, erfahren Sie in Ihrem Vorsorgeausweis. Es gilt jedoch zu beachten, dass ein Einkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Falls Sie das reglementarische Leistungsziel um mehr als 5 Prozent überschritten haben und dennoch bis zur ordentlichen Pensionierung weiterarbeiten, verfällt Ihre Einzahlung.
Nicht zuletzt gibt es bei einer frühzeitigen Pensionierung verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Wir raten Versicherten daher, im Zuge der Pensionsplanung auch die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren.