Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre vorzeitige Pensionierung, sodass er uns darüber in Kenntnis setzen kann.
Sobald uns Ihr Arbeitgeber über die Frühpensionierung informiert, senden wir Ihnen das Formular zur Anmeldung Ihrer Pensionierung zu.
Wenn sich ein Mitarbeitender für eine Frühpensionierung entscheidet, kann er zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
In beiden Fällen besteht die Wahl zwischen Kapital- und Rentenzahlung und es gilt folgendes Vorgehen:
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, verringert sich die Zeit, in der Sie Vorsorgekapital ansparen können. Entsprechend geringer fallen die Leistungen nach Ihrer Pensionierung aus. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig mit der Planung einer Frühpensionierung zu beginnen.
Vita bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre vorzeitige Pensionierung über die berufliche Vorsorge zu finanzieren. Um im Alter vollumfängliche Leistungen zu erhalten, können Sie sich freiwillig einkaufen. Das heisst, Sie können den fehlenden Betrag bis zur ordentlichen Pensionierung freiwillig einzahlen.
Sie können uns diese Informationen gerne telefonisch unter 0800 80 80 80 mitteilen oder uns diese schriftlich zukommen lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter Einkauf in die Pensionskasse. Natürlich stehen Ihnen auch unsere Berater in Ihrer Nähe gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf für Ihre Frühpensionierung tätigen und später auf die Frühpensionierung verzichten oder sich später als ursprünglich geplant pensionieren lassen, verfallen Ihre Zahlungen an das Vorsorgewerk. Das heisst, sie stehen Ihnen nach Ihrer Pension nicht zur Verfügung. Dies ist nur dann der Fall, wenn das reglementarische Leistungsziel bei reglementarischer Pensionierung um mehr als 5% überschritten wird. Die zuständige Steuerbehörde kann im Übrigen weitgehende Einschränkungen für den freiwilligen Einkauf vornehmen, was für Sie steuerliche Nachteile bedeutet. Für Fragen in diesem Zusammenhang und zur Ermittlung der Abzugsfähigkeit freiwilliger Einkäufe kontaktieren Sie bitte das zuständige Steueramt.