Wie verändern sich die Vorsorgeleistungen bei einer aufgeschobenen Pensionierung?
Eine aufgeschobene Pensionierung erhöht Ihre Altersleistungen. Das gilt insbesondere, falls der Vorsorgeplan das Alterssparen weiterhin ermöglicht (die Risikoleistungen Tod und Invalidität können nicht weiterversichert werden).
Aber auch wenn keine weiteren Einzahlungen getätigt werden, erhöht sich Ihre Altersleistung: Pro Monat, den Sie länger arbeiten, steigt der Umwandlungssatz um 0,012 Prozent.
Tritt während dieser Zeit eine Arbeitsunfähigkeit ein, besteht zwar kein Anspruch auf Invaliditätsleistungen, dafür auf die noch versicherte Altersleistung. Im Todesfall haben Angehörige des Versicherten Anrecht auf eine Hinterlassenenrente. Falls das Vorsorgekapital des Hinterlassenen grösser ist als für die Finanzierung der Renten notwendig, wird der Überschuss als Kapital ausbezahlt.
Falls Sie in Betracht ziehen, über das ordentliche Pensionsalter hinaus zu arbeiten, sollten Sie dies frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin besprechen. Eine aufgeschobene Pensionierung muss der Pensionskasse spätestens 2 Monate vor Erreichen des Pensionsalters schriftlich gemeldet werden.