Aufgeschobene Pensionierung
Später in den Ruhestand
Frauen und Männer können nach Erreichen des regulären Rentenalters erwerbstätig bleiben – längstens bis zum 70. Altersjahr. Falls es der Vorsorgeplan vorsieht, können weiterhin Beiträge für die Altersvorsorge gezahlt werden. Die Weiterversicherung der Risikoleistungen (Tod und Invalidität) ist jedoch nicht mehr möglich. Ein Aufschub der Pensionierung ist im Umfang der Fortführung der Erwerbstätigkeit möglich. Ein Neueintritt in ein Vorsorgewerk (resp. ein Wechsel des Vorsorgewerkes) ist nach Vollendung des 65. Altersjahres nicht mehr möglich.