Wie ist die berufliche Vorsorge während des Mutter-/Vaterschaftsurlaubes geregelt?
Während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs sind Mitarbeiterinnen weiterhin über die berufliche Vorsorge versichert, sowohl Arbeitgeber wie auch die Angestellte leisten ihre Beiträge in unveränderter Höhe. Dasselbe gilt für den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub. Arbeitgeber erhalten während dieser Zeit von der AHV-Ausgleichskasse eine Entschädigung, die maximal 80% des Durchschnittseinkommens beträgt.
Als Arbeitgeber beantragen Sie die Entschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV / IV.
Falls Ihre Mitarbeiterin vor der Geburt während mindestens 3 Monaten arbeitsunfähig ist, können Sie uns die Arbeitsunfähigkeit mittels des Formulares Meldung einer Arbeitsunfähigkeit melden.
Sinkt der versicherte Jahreslohn vorübergehend wegen Beschäftigungsmangel, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoptionsurlaub, Betreuung eines Kindes, Militär- oder Zivilschutzdienst, behält der bisher versicherte Lohn so lange Gültigkeit, als ein Lohnersatz geleistet wird.