Wahl von externen Kandidaten SST Vita BVG

Da bis zum Ablauf der Frist erst ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, wird eine Wahl von externen Kandidaten möglich.

Mit Schreiben vom 3. Februar 2025 haben wir die Kassenvorstände aller der Stiftung angeschlossenen Vorsorgewerke über die Erneuerungswahl des Stiftungsrates der Sammelstiftung Vita BVG informiert und sie gebeten, unter den ihrem Vorsorgewerk angehörenden aktiv versicherten Personen (d.h. Personen, welche voll oder teilweise erwerbstätig sind) eine Vertreterin bzw. einen Vertreter auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu melden, welche/welcher bereit ist, für das Amt einer Stiftungsrätin bzw. eines Stiftungsrates zu kandidieren. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und für die Führung der Stiftung verantwortlich. Der Stiftungsrat ist paritätisch zu besetzen, d.h. gleich viele Vertreterinnen oder Vertreter auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite.

Innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist ist eine gültige Kandidatur eingegangen.

Da für die Vertretung der Arbeitnehmerseite zwei Vakanzen bzw. für die Arbeitgeberseite eine Vakanz verbleiben, hat der Stiftungsrat beschlossen, die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäss Art. 6 Ziff. 1 des Wahlreglements auf externe Kandidaten zu öffnen. Zur Wahrung der paritätischen Zusammensetzung des Stiftungsrates mit je zwei Sitzen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung nehmen wir Kandidaturen als Vertreterin oder Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite während den nächsten 21 Tagen, d.h. bis zum 14. April 2025, entgegen.

Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen, schlägt der amtierende Stiftungsrat unter der Berufung auf Art. 6 des Wahlreglements folgenden Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter zur Wahl vor:

  • Sven Märki, Jahrgang 1985, neu
    externer Kandidat als Vertreter der Arbeitgeberseite
  • Reto Menzi, Jahrgang 1964, bisheriger Stiftungsrat
    (externer Kandidat als Vertreter der Arbeitnehmerseite)
  • Michael Brendle, Jahrgang 1976, bisheriger Stiftungsrat
    (externer Kandidat als Vertreter der Arbeitnehmerseite)

Damit die Strategie mit unserem Vorsorgemodell der Sammelstiftung Vita BVG optimal fortgeführt werden kann, bringt die kandidierende Person idealerweise Kompetenzen und Erfahrungen aus möglichst vielen der folgenden Bereiche mit:

  • Besitz umfassender Kenntnisse der beruflichen Vorsorge, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Grundlagen, Governance und Compliance
  • Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung
  • Vertiefte Kenntnisse der Versicherungstechnik
  • Ausbildung im Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Vertretung der Stiftung gegenüber Ämtern, Behörden und weiteren Stellen
  • Ansprechpartner für Versicherte und Teilnahme an Präsentationen für bestehende und neue Kunden
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben für die Sammelstiftung Vita BVG
  • Mitarbeit in Projekten zur Weiterentwicklung von Vorsorgelösungen
  • Sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift
  • Vertretung Arbeitnehmerseite: Keine geschäftsführende Funktion (wie bspw. Verwaltungsratsmitglied, Mitglied der Geschäftsleitung, Direktionsmitglied u. Ä.)

Wir freuen uns über interessante Kandidatenbewerbungen.

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