Was passiert mit dem Einkauf für eine Frühpensionierung, falls ich doch bis zum regulären Pensionsalter weiterarbeite?
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann nicht rückgängig gemacht werden – auch nicht im Falle einer geplanten Frühpensionierung, die dann doch nicht stattfindet. Die genauen Folgen hängen von Ihrer persönlichen Vorsorgesituation ab.
Versicherte können maximal 105 Prozent der vorgesehen Altersleistung beziehen. Falls Sie sich auch nach dem Einkauf unter dieser Grenze befinden, führt er einfach zu einer höheren Altersrente. Falls Sie mit dem Einkauf die maximale Altersleistung von 105 Prozent überschreiten, verfällt der freiwillige Einkauf. Letzteres gilt es unbedingt zu verhindern, entsprechend sicher sollte man sich bei einem freiwilligen Einkauf zwecks Frühpensionierung sein.
Nicht zuletzt gibt es bei einer Frühpensionierung bzw. einem Einkauf in die Pensionskasse zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten. Aufgrund der unterschiedlichen Abzugsfähigkeit und allfälliger zusätzlicher Einschränkungen raten wir, das zuständige Steueramt zu kontaktieren.