Bei einer Scheidung wird das gesamte Vorsorgekapital, das während der Ehe angespart wurde, je zur Hälfte auf die Pensionskasse des zu scheidenden Partners übertragen. Bei einem traditionellen Familienmodell kann es sein, dass die in einem höheren Pensum erwerbstätige Person danach eine grosse Lücke in der Pensionskasse hat. Es besteht die Möglichkeit, diese mit freiwilligen Einkäufen zu schliessen. Dafür gibt es nach einer Scheidung spezielle Regelungen.
→ Art. 7.1 des Vita Classic Vorsorgereglements