Wie wird die Teilung des Vorsorgevermögens bei einer Scheidung vorgenommen?
Bei einer Errungenschaftsbeteiligung werden die Vorsorgevermögen in der Regel gleichmässig geteilt. Das heisst, die während der Ehe angesparten Vorsorgevermögen werden addiert und durch zwei geteilt. Die vor der Ehe angesparten Vorsorgevermögen sind von dieser Teilung nicht betroffen.
In der Praxis gibt es jedoch weitere Faktoren wie etwa eine Immobilie, die bei einer Scheidung berücksichtigt werden – entsprechend komplex können Scheidungsurteile in der Praxis aussehen. Die Details der finanziellen Vereinbarung sind jedoch Sache des Gerichts, die Pensionskassen führen das Urteil lediglich aus.
Nach Teilung der Vorsorgevermögen erhalten beide Ex-Partner einen neuen Vorsorgeausweis mit den aktuellen Vermögen. Falls Ihr Vorsorgevermögen nach der Scheidung gesunken ist, können Sie den Fehlbetrag jederzeit mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse decken.