So gehen Sie vor: Scheidung

Scheidung

Was bei einer Scheidung zu tun ist

Wenn ein Mitarbeiter sich scheiden lässt, kann das Vorsorgeguthaben, das während der Ehezeit gemeinsam mit der Ehepartnerin / dem Ehepartner angespart wurde, aufgeteilt werden. Für das Scheidungsverfahren verlangt das Gericht in der Regel eine Durchführbarkeitserklärung, aus der das Vorsorgeguthaben und sämtliche relevanten Informationen für das Gericht ersichtlich sind.

So gehen Sie als Mitarbeiter vor

  1. Wir bitten Sie, die Durchführbarkeitserklärung schriftlich bei uns zu bestellen.

    Für die Erstellung des Dokuments benötigen wir:

    • das Datum der Eheschliessung
    • das Einleitungsdatum der Scheidung
    • die Zustelladresse
  2. Senden Sie uns Ihre Anfrage an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Ihre nächsten Schritte

Sobald wir das rechtskräftige Urteil eines schweizerischen Gerichts erhalten, wonach Ihre Ehe geschieden wurde, prüfen wir, ob Sie ausgleichspflichtig oder ausgleichsberechtigt sind. 

Sind Sie ausgleichsberechtigt, senden wir Ihnen nach Erhalt Ihres Anteils am Vorsorgeguthaben Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihres Ex-Partners einen aktuellen Vorsorgeausweis zu. Sind Sie ausgleichspflichtig, werden wir den im Urteil genannten Teil Ihres Vorsorgeguthabens an Ihre Ex-Partnerin bzw. Ihren Ex-Partner überweisen und Ihnen einen aktuellen Vorsorgeausweis zustellen.

Entsteht durch die Scheidungsauszahlung an Ihre Ex-Partnerin bzw. Ihren Ex-Partner eine Vorsorgelücke, können Sie diese jederzeit durch einen freiwilligen Einkauf ausgleichen. Zur Prüfung weiterer Möglichkeiten, vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Help Point BVG.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Als Arbeitgeber müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Mitarbeiter muss selbst aktiv werden oder das Gericht nimmt von Amtes wegen die erforderlichen Abklärungen vor.

Auf der Durchführbarkeitserklärung ist unter anderem eine Berechnung des während der Ehedauer angesparten Alterskapitals ersichtlich.

Für die Erstellung des Dokuments benötigen wir:

  • das Datum der Eheschliessung
  • das Einleitungsdatum der Scheidung
  • die Zustelladresse

Die Durchführbarkeitserklärung wird anschliessend dem Scheidungsrichter vorgelegt.

Sobald wir das Scheidungsurteil erhalten haben, nehmen wir die Überweisung des Sparguthabens vor. Nachdem wir einen Teil des Vorsorgeguthabens an die Ex-Partnerin / den Ex-Partner überwiesen haben, senden wir dem Mitarbeiter einen aktuellen Vorsorgeausweis zu. Dies hat für Sie als Arbeitgeber voraussichtlich eine leichte Veränderung der monatlichen Risikokostenprämie zur Folge.