Als Arbeitgeber müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Mitarbeiter muss selbst aktiv werden oder das Gericht nimmt von Amtes wegen die erforderlichen Abklärungen vor.
Auf der Durchführbarkeitserklärung ist unter anderem eine Berechnung des während der Ehedauer angesparten Alterskapitals ersichtlich.
Für die Erstellung des Dokuments benötigen wir:
- das Datum der Eheschliessung
- das Einleitungsdatum der Scheidung
- die Zustelladresse
Die Durchführbarkeitserklärung wird anschliessend dem Scheidungsrichter vorgelegt.
Sobald wir das Scheidungsurteil erhalten haben, nehmen wir die Überweisung des Sparguthabens vor. Nachdem wir einen Teil des Vorsorgeguthabens an die Ex-Partnerin / den Ex-Partner überwiesen haben, senden wir dem Mitarbeiter einen aktuellen Vorsorgeausweis zu. Dies hat für Sie als Arbeitgeber voraussichtlich eine leichte Veränderung der monatlichen Risikokostenprämie zur Folge.