Kapitalbezug bei Selbstständigkeit
Sie machen sich selbstständig und möchten Ihr Vorsorgekapital beziehen
Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich deshalb Ihr angespartes Vorsorgekapital bar auszahlen lassen, und zwar innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Selbstständigkeit in Ihrer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft aufnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass Sie im Haupterwerb selbstständig erwerbstätig sind.