Sammelstiftung Vita: Zusatzverzinsung trotz anspruchsvoller Marktlage

Sammelstiftung Vita: Zusatzverzinsung trotz anspruchsvoller Marktlage

Die Renditen vieler Pensionskassen verharren auf einem tiefen Niveau und die Deckungsgrade haben sich im Jahresverlauf nur wenig erhöht. Dennoch dürfen sich die Versicherten der Sammelstiftung Vita über eine Zusatzverzinsung freuen. Die Altersguthaben werden im kommenden Jahr mit bis zu 1,45 Prozent verzinst.

2023 ist ein weitaus stabileres Anlagejahr als 2022, obwohl seit Mitte Jahr eine drohende Rezession die Finanzmärkte belastet und dies zu einer höheren Volatilität führt. Negativzinsen gehören der Vergangenheit an und längerfristig wird die Sammelstiftung Vita von den gestiegenen Zinsen der Obligationen profitieren. Die Rendite des Gesamtportfolios ist solid: Seit Jahresbeginn beträgt die Netto-Performance der Sammelstiftung Vita 3,88 Prozent. Die aktuellen Angaben zum Deckungsgrad und zur Performance sind auf vita.ch veröffentlicht.

Indikativer Deckungsgrad von 103,06 Prozent per Ende November 2023

Per Ende November 2023 betrug der Deckungsgrad der Sammelstiftung Vita indikativ 103,06 Prozent. Damit wurde der Deckungsgrad von 102 Prozent, der als Voraussetzung für die Ausschüttung einer Zusatzverzinsung gilt, übertroffen. «Bereits im aktuellen Jahr 2023 erhalten unsere Versicherten eine Zusatzverzinsung. Wir freuen uns, dass wir ihnen 2024 erneut eine mitgeben können», sagt Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita.

Verzinsung der Altersguthaben

Als eine der wenigen Stiftungen am Markt kommuniziert die Sammelstiftung Vita die Verzinsung der Altersguthaben jeweils im Voraus für das folgende Jahr. Die Festlegung der Verzinsung der Altersguthaben erfolgt nach einem klaren, reglementarisch festgelegten Mechanismus: Ab einem Deckungsgrad von 102 Prozent wird eine Zusatzverzinsung ausgeschüttet. Die Basisverzinsung entspricht dem vom Bundesrat vorgegebenen gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz von aktuell 1,25 Prozent. Die Sammelstiftung Vita verzinst im Jahr 2024 somit die gesamten Altersguthaben wie folgt:

Vorsorgeanschluss im Jahr
Verzinsung 2020 oder früher 2021 2022 2023 2024
Gesamtverzinsung 1,45% 1,40% 1,35% 1,35% 1,25%
Basiszins 1,25% 1,25% 1,25% 1,25% 1,25%
Zusatzzins 0,20% 0,15% 0,10% 0,10% 0,00%
 

Umwandlungssätze Vita Classic für die Jahre 2024 bis 2026

Um der Umverteilung in der zweiten Säule entgegenzuwirken und allen Versicherten eine nachhaltige und faire Vorsorgelösung bieten zu können, passt die Sammelstiftung Vita die Umwandlungssätze jeweils der aktuellen Situation an. Damit trägt sie den veränderten Marktgegebenheiten und der höheren Lebenserwartung Rechnung. Die Umwandlungssätze für die Jahre 2024 bis 2026 bei einer Pensionierung im Referenzalter sehen wie folgt aus:

  Ab 01.01.2024 Ab 01.01.2025 Ab 01.01.2026
Männer 5,60% 5,50% 5,40%
Frauen 5,60% 5,55% 5,50%

Referenzalter für Frauen steigt

Das Referenzalter von Frauen erhöht sich schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Diese gesetzlichen Bestimmungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Frauen mit Jahrgang 1960 werden noch mit 64 Jahren pensioniert, während Frauen mit Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und drei Monaten pensioniert werden. Für Männer bleibt das Referenzalter unverändert bei 65 Jahren. Im Vorsorgeausweis für das Jahr 2024 ist dies bereits berücksichtigt. Für versicherte Personen mit Rentenbeginn am 1. Januar gelten die Umwandlungssätze des Vorjahres. Das Vorsorgereglement 2024 ist auf vita.ch/downloads verfügbar.