Wie unterscheiden sich Rente und Kapital aus steuerlicher Sicht?
Rentenleistungen aus der Pensionskasse werden – so wie die AHV-Rente – zum ordentlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Kapitalbezüge dagegen profitieren von einem reduzierten Steuersatz (sofern in den vorherigen drei Jahren kein Einkauf erfolgte). Der steuerliche Vorteil kann weiter optimiert werden, indem die Bezüge über mehrere Jahre gestaffelt werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland gelten die Bestimmungen zur Quellensteuer.
Aus steuerlicher Sicht ist der Kapitalbezug in der Regel die attraktivere Variante, doch bei dieser Entscheidung sollten weitere Faktoren berücksichtigt werden. Nebst den Lebensumständen spielen Gesundheitszustand, Familienverhältnisse und das Sicherheitsbedürfnis eine wichtige Rolle. Wir raten Versicherten daher, diese Fragen mit einer Expertin im Rahmen einer individuellen Pensionsplanung zu besprechen.