Darf ich nach der Pensionierung weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Bezahlte Tätigkeiten sind auch dann möglich, wenn Sie bereits pensioniert sind und Leistungen aus der 1. und 2. Säule beziehen. Falls Sie weniger als 1400 Franken monatlich bzw. 16’800 Franken im Jahr verdienen, müssen Sie keine Abgaben entrichten. Auf Einkommen, die den Freibetrag überschreiten, werden dagegen AHV-, IV- und Erwerbsersatzbeiträge fällig. Diese sogenannten Solidaritätsbeiträge haben jedoch keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer AHV-Rente. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entfallen bei einer Tätigkeit während der Pensionierung.