Kann ich weiter in die Pensionskasse einzahlen, wenn ich über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeite?
Ob Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin Alterskapital ansparen können, hängt vom Vorsorgeplan Ihrer Arbeitgeberin ab. Per Gesetz nicht möglich ist dagegen das Weiterversichern der Risikoleistungen Invalidität und Tod.