Bis zu welchem Alter kann die Pensionierung aufgeschoben werden?
Die Pensionierung lässt sich maximal bis zum 70. Altersjahr aufschieben, dabei werden zwei Arten unterschieden.
- Sie bleiben mit demselben Arbeitspensum tätig, der Pensionierungszeitpunkt wird aufgeschoben.
- Bei einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum in maximal drei Teilschritten von jeweils mindestens 20 Stellenprozent. Die Altersleistung kann für den einzelnen Teilpensionierungsschritt ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.
Ob und in welchem Umfang während dieser Zeit weiterhin Alterskapital angespart wird, entscheidet der Vorsorgeplan des Arbeitgebers. Das Weiterversichern der Risikoleistungen Invalidität und Tod dagegen ist per Gesetz nicht möglich.