Das Vorsorgesystem im Überblick
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip
1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EL)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll die Existenzgrundlage im Alter oder nach einem Todesfall decken, die Invalidenversicherung (IV) kommt bei einer Erwerbsunfähigkeit zum Tragen. Falls die Auszahlungen aus AHV oder IV nicht reichen, wird die Lücke mit Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt. AHV, IV und EL sind obligatorische Versicherungen.
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge soll nach der Pensionierung die Fortführung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten, versichert sind auch die Risikoleistungen Tod und Invalidität. Anders als bei der 1. Säule spart bei der 2. Säule jeder für sich selbst, die Konditionen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens von der Arbeitgeberin definiert. Für Angestellte ist der BVG-Anschluss bei einem Jahreslohn ab 22’050 Franken obligatorisch, für Selbstständige nicht.
3. Säule: Private Vorsorge (Säule 3a/3b)
Mit der privaten Vorsorge können allfällige Einkommenslücken im Pensionsalter – AHV und BVG decken in der Regel nur 60 bis 75% des letzten Lohns ab – gestopft werden. Einzahlungen in die 3. Säule sind freiwillig, werden jedoch steuerlich begünstigt.
Der Rückgang des Einkommens nach der Pensionierung wird von vielen unterschätzt. Es lohnt sich daher, die eigene Vorsorgesituation in einer professionellen Finanzplanung möglichst früh zu analysieren. So bleibt mehr Zeit, eine allfällige Vorsorgelücke zu stopfen.