Was ist eine Durchführbarkeitserklärung, die bei einer Scheidung verlangt wird?
Bei einer Scheidung werden die Pensionskassenvermögen in der Regel geteilt. Um diese Teilung vorzunehmen, benötigt das Scheidungsgericht eine Durchführbarkeitserklärung, in der das Vorsorgeguthaben und alle weiteren für das Gericht relevanten Informationen aufgeführt sind.
Eine Durchführbarkeitserklärung können Sie schriftlich bestellen unter:
Zurich Schweiz
Scanning BVG
Postfach
8085 Zürich
bvg@zurich.ch
Folgende Angaben sind dazu nötig:
- Datum der Eheschliessung
- Einleitungsdatum der Scheidung
- Zustelladresse
Sobald das rechtskräftige Urteil gesprochen ist, werden die zuständigen Pensionskassen über die Ausgleichszahlungen informiert. Nach erfolgter Überweisung erhalten beide Parteien einen neuen Vorsorgeausweis mit den jeweils aktualisierten Vorsorgevermögen.