Durch eine Scheidung habe ich eine Lücke in meiner Vorsorge. Kann ich diese Lücke wieder füllen?
Vorsorgelücken, die in Folge einer Scheidung auftreten, unterliegen nicht den ansonsten geltenden Einkaufsbeschränkungen – sie können jederzeit und vollumfänglich gefüllt werden. Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse kann sofort nach der Scheidung bis kurz vor der Pensionierung erfolgen. Den Betrag, den Sie maximal einbezahlen können, finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.