In welchen Fällen kann ich mein Vorsorgeguthaben vorzeitig beziehen oder als Sicherheit verwenden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Vorsorgeguthaben bereits vor der Pensionierung für Wohneigentum beziehen bzw. verpfänden.
Wohneigentumsförderung:
Ein Vorbezug ist möglich für den Kauf oder Neubau einer selbstbewohnten Immobilie, zur Amortisation/Sicherstellung einer bestehenden Hypothek, für den Erwerb von Anteilsscheinen einer Genossenschaft oder Renovationsarbeiten. Unter 50-Jährige können ihr gesamtes Vorsorgeguthaben beziehen, über 50-Jährige maximal die Hälfte oder den Betrag des Vorsorgeguthabens während des 50. Altersjahres.
Verpfändung:
Anders als bei der Wohneigentumsförderung wird das Vorsorgevermögen bei einer Verpfändung nicht ausbezahlt, sondern dient als Sicherheit für einen Wohneigentumskredit bei einer Bank. Nur wenn dieser nicht bedient werden kann, wird auf das Vorsorgekapital zugegriffen.
Die genauen Bedingungen für den vorzeitigen Bezug bzw. eine Verpfändung des Vorsorgevermögens sind im Vorsorgereglement festgehalten.