Kann ich bei einer Auswanderung mein ganzes Vorsorgevermögen beziehen?
Der Betrag, den Sie bei einer Auswanderung beziehen können, hängt vom Zielland ab. Falls Sie in ein EU- oder EFTA-Land auswandern, können Sie nur den überobligatorischen Teil Ihres Vorsorgevermögens beziehen. Den obligatorischen Teil der Austrittsleistung müssen Sie auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz überweisen. Falls Sie in ein Drittland auswandern, können Sie Ihre Austrittsleistung komplett beziehen. Je nach Zielland bzw. der steuerlichen Situation ist die Auszahlung auf ein Schweizer oder ein ausländisches Bankkonto sinnvoller. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, beim Sicherheitsfonds BVG einen Antrag zu stellen, den obligatorischen Teil der Austrittsleistung ebenfalls bar zu beziehen.