Was passiert mit meiner Austrittsleistung, wenn ich mich nicht in der vorgegebenen Frist melde?
Während der ersten sechs Monate nach einem Austritt verbleibt Ihre Austrittsleistung bei der Sammelstiftung Vita. Falls wir bis Ablauf dieser Frist nichts von Ihnen hören, überweisen wir die Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung BVG. Das Konto, das dazu bei der staatlichen Stiftung eröffnet wird, lautet auf den Namen des Versicherten. Diese Vorsorgevermögen können somit jederzeit wieder beansprucht werden.
Ob Ihnen Pensionskassenvermögen aus früheren Arbeitsverhältnissen zustehen, erfahren Sie mit einer Anfrage bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.