Was ist die Freizügigkeitsleistung und wie wird sie berechnet?
Bei der Freizügigkeitsleistung handelt es sich um das Altersguthaben, das Sie bisher in der zweiten Säule angespart haben. Es setzt sich zusammen aus den BVG-Beiträgen, die Sie und Ihre Arbeitgeberinnen während Ihrer Berufstätigkeit einbezahlt haben, aus allfälligen Einkäufen in die Pensionskasse und den Zinserträgen, die das angelegte Vermögen über die Jahre eingebracht hat.
Immer wenn Sie die Stelle wechseln, nehmen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung mit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherte selbst verantwortlich sind, die Überweisung von der bisherigen an die neue Pensionskasse zu veranlassen.