Was geschieht mit meiner Freizügigkeitsleistung während einer Arbeitslosigkeit?
Wenn Sie nach dem Austritt aus einer Pensionskasse keine neue Stelle antreten, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung während maximal sechs Monaten bei der bisherigen Pensionskasse belassen. Falls Sie auch nach dieser Frist nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, transferieren wir Ihr Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Einrichtung Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich sind, das Freizügigkeitskonto zu eröffnen und die Überweisung zu veranlassen.