Was geschieht mit meinem Vorsorgekapital, wenn ich nach dem Austritt bei Vita keinen neuen Arbeitgeber habe?
Falls Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keine neue Stelle antreten, können Sie Ihr Vorsorgevermögen während maximal sechs Monaten bei der Sammelstiftung Vita belassen. Spätestens bis dann müssen Sie ein Konto bei einer Freizügigkeitseinrichtung eröffnet haben, auf das wir Ihr Vorsorgevermögen überweisen können. Sobald Sie wieder eine Stelle antreten, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin überweisen lassen.
Falls Sie die Pensionskasse nicht informieren, wohin das Vorsorgevermögen überwiesen werden soll, wird es auf ein Konto bei der Auffangeinrichtung BVG transferiert. Dieses Konto lautet auf Ihren Namen, Sie können es somit jederzeit wieder beanspruchen.