Ich habe mehrere Vorsorgeguthaben auf verschiedenen Freizügigkeitskonten und trete nun wieder ein Arbeitsverhältnis an. Muss ich alle Vorsorgevermögen bei Vita einbringen?
Bei einem Stellenantritt sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre gesamte Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse einzubringen. Das gilt auch für Vorsorgevermögen, die zwischenzeitlich auf einem Freizügigkeitskonto parkiert waren.
Wenn Sie eine Stelle antreten und neu bei Vita versichert sind, erhalten Sie innerhalb der ersten Woche eine Aufforderung zur Überweisung Ihres Freizügigkeitsvermögens. Füllen Sie dazu das Formular «Freizügigkeitsleistung bei Stellenwechsel» aus und senden Sie es an die Banken bzw. Versicherungen, die Ihre Freizügigkeitskonten verwalten.
Falls Sie bei Vita Invest oder Vita Select versichert sind, können Sie für die Überweisungsinstruktionen Ihren neuen Arbeitgeber oder Vita (bvg@zurich.ch / 0800 80 80 80) kontaktieren.