Ich bin über 58 Jahre alt und musste einer Pensumsreduktion von 100 auf 60 Prozent zustimmen, da ich ansonsten die Stelle verloren hätte. Was kann ich tun, damit meine Pensionskassenrente nicht kleiner wird?
Seit dem 1. Januar 2021 können über 58-Jährige nach einem Stellenverlust bei der bisherigen Pensionskasse eine Weiterversicherung verlangen. Dies gilt auch im Falle einer Pensumsreduktion. Sie können das Alterssparen und die Risikoleistungen somit in unveränderter Höhe fortsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie für diese 40 Stellenprozente sowohl die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgeberbeiträge übernehmen.
Falls Sie nach einer Pensumsreduktion eine Weiterversicherung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail (bvg@zurich.ch) oder Telefon (0800 80 80 80).