Ich bin über 58 Jahre alt und habe meine Stelle verloren. Gibt es eine Möglichkeit, mich weiterhin bei einer Pensionskasse zu versichern?
Seit dem 1. Januar 2021 können über 58-Jährige nach einem Stellenverlust bei der bisherigen Pensionskasse eine Weiterversicherung verlangen. Sowohl das Alterssparen wie auch die Risikoleistungen können im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Zu bedenken gilt es, dass Sie bei einer Weiterversicherung sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen müssen.
Falls Sie über 58 Jahre alt sind und eine Weiterversicherung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail (bvg@zurich.ch) oder Telefon (0800 80 80 80).