Was geschieht mit dem Vorsorgeguthaben während einer Arbeitsunfähigkeit?
Bei einer Arbeitsunfähigkeit verbleibt Ihr Vorsorgevermögen bei der Sammelstiftung Vita, die Vorsorgeleistungen werden in unveränderter Form weitergeführt. Falls die Arbeitsunfähigkeit zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führt, haben Sie – und allenfalls Ihre Angehörigen – Anspruch auf eine Invalidenrente. Die Höhe dieser Leistungen ist auf Lebenszeit garantiert und in Ihrem Vorsorgeplan festgehalten.