Was gilt es beim Auflösen eines Anschlussvertrages zu beachten?
Beim Auflösen eines Anschlussvertrages gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Damit die Kündigung auf Ende Jahr wirksam wird, muss sie somit bis zum 30. Juni des Vorjahres erfolgen. Was Sie zwingend vermeiden sollten, ist eine Kündigung während einer Unterdeckung. In diesen Fällen muss der Fehlbetrag von der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmenden gedeckt werden. Weitere Aspekte, die es bei einer Kündigung zu berücksichtigen gilt, finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.