So gehen Sie vor: Ordentliche Pensionierung melden

Ordentliche Pensionierung

Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Seit 2024 gilt für Frauen und Männer das Referenzalter 65.

Ist das ordentliche Rentenalter erreicht, haben Sie als Mitarbeiter Anspruch auf Altersleistungen. Sie können sich für den Bezug einer Rente oder von Kapital entscheiden.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Steht Ihr Mitarbeitender vor der ordentlichen Pensionierung, müssen Sie als Arbeitgeber nichts unternehmen. Wir kontaktieren den Mitarbeitenden direkt und kümmern uns um alles.

So gehen Sie als Mitarbeitender vor

Sie selbst müssen nichts unternehmen. Wir kontaktieren Sie ca. zwei Monate vor Ihrer Pensionierung schriftlich.

Kapital oder Rente?

Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Pensionierung Gedanken machen, wie Sie Ihr Altersguthaben beziehen möchten. In der Regel erhalten Sie die Altersleistungen in Form einer Rente. Sie können das Altersguthaben aber auch in Kapitalform oder kombiniert als Kapital und Rente beziehen.

Vorsorgeberatung

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