So gehen Sie vor: Frühpensionierung melden

Frühpensionierung

Der vorzeitige Ruhestand

Ab dem 58. Altersjahr besteht seitens der beruflichen Vorsorge die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Es ist zu beachten, dass nach einer Frühpensionierung die Erwerbstätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Wenn sich ein Mitarbeitender für eine Frühpensionierung entscheidet, kann er zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  1. vorzeitige Pensionierung zu 100%
  2. Teilpensionierung – dabei kann das Arbeitspensum in höchstens drei Teilschritten reduziert werden, wobei jeder Teilschritt mindestens 20% betragen muss. Da die kantonalen Steuerbehörden vereinzelt höhere Mindestteilschritte vorsehen (z.B. Zürich: mindestens 30%), empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.

In beiden Fällen besteht die Wahl zwischen Kapital- und Rentenzahlung. Bei der Teilpensionierung sind zwei Teilpensionierungsschritte mit Bezügen in Kapitalform möglich. In beiden Fällen gilt folgendes Vorgehen:

  1. Bitte melden Sie die Frühpensionierung Ihres Mitarbeitenden mit dem Formular Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung.

    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, Autoinvestment
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, mit eigener Anlagestrategie
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Select
  2. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus:
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest:
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch  

    Vita Select:
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch 

So gehen Sie als Mitarbeitender vor

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre vorzeitige Pensionierung, sodass er uns darüber in Kenntnis setzen kann.

Von Ihrem Arbeitgeber werden wir ein entsprechendes Formular erhalten. Sobald uns dieses vorliegt, senden wir Ihnen alle weiteren Informationen direkt per Post zu.

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