So gehen Sie vor: Zivilstandsänderung melden

Zivilstandsänderung & Unterhaltspflicht

Was bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft zu tun ist

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, uns zu informieren, wenn ein Mitarbeiter heiratet oder eine Partnerschaft eintragen lässt, damit deren bzw. dessen Vorsorgeguthaben zu diesem Zeitpunkt ermittelt werden kann. Mitarbeitende, die eine eheähnliche Partnerschaft führen oder für gemeinsame Kinder aufkommen müssen, haben die Möglichkeit, ihre Partnerin bzw. ihren Partner mit der Partnerrente zu begünstigen.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Am einfachsten melden Sie die Änderung des Zivilstands über unser Vita Firmenportal an.
  2. Alternativ können Sie auch das Formular Änderung von Personaldaten verwenden. Eine Partnerschaftsmeldung bzw. Begünstigungsänderung im Todesfall kann uns der Versicherte auf die gleiche Weise mitteilen.
  3. Bitte geben Sie auch einen allfälligen Namens- oder Adresswechsel an und senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Ihre nächsten Schritte

Wir erfassen die Änderungen und senden Ihrem Mitarbeiter einen neuen Vorsorgeausweis. Der neue Vorsorgeausweis zeigt das aktuelle Vorsorgeguthaben zum Zeitpunkt der Heirat oder der Partnerschaftseintragung und gegebenenfalls den neuen Nachnamen.

So gehen Sie als Mitarbeiter vor

Sie selbst müssen nichts unternehmen. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren neuen Zivilstand. Falls sich Ihr Nachname durch die Heirat ändert, benötigen wir diese Angaben ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber.

Senden Sie uns das Formular Mitteilung betreffend Lebenspartnerschaft und/oder Mitteilung betreffend Begünstigung für Todesfallkapitalien an

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Help Point BVG
Postfach
8085 Zürich
bvg@zurich.ch

Die nächsten Schritte

Sobald die Änderung Ihres Zivilstands und gegebenenfalls des Nachnamens erfolgt ist, erhalten Sie von uns einen neuen Vorsorgeausweis. Dieser zeigt das aktuelle Vorsorgeguthaben zum Zeitpunkt der Heirat und gegebenenfalls den neuen Nachnamen. Sobald wir das/die Formular/-e erhalten haben, benachrichtigen wir Sie schriftlich über den Eingang.

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