So gehen Sie vor: Personaldaten anpassen

Änderung von Wohnadressen

Was bei der Änderung von Personaldaten zu tun ist

Die meisten Änderungen haben einen Einfluss auf das Vorsorgeverhältnis. Damit wir den Vorsorgeschutz korrekt gewährleisten können, benötigen wir aktuelle und vollständige Informationen über die Mitarbeitenden. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die nachfolgenden Daten für die berufliche Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden aktuell sind. Wir empfehlen Ihnen, uns jegliche Änderungen zeitnah zu melden, da Aktiv- und Passivzinsen unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung per Valuta berechnet werden.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Bitte achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass die nachfolgenden Daten Ihrer Mitarbeitenden immer aktuell sind:

Name, Vorname und Anschrift

Mitarbeitende bekommen ihren Vorsorgeausweis direkt von uns an ihre Privatadresse geschickt. Deshalb ist es wichtig, dass uns jederzeit die korrekte Anschrift Ihrer Mitarbeitenden vorliegt. Weitere Informationen rund um den Versand des Vorsorgeausweises finden Sie auf der Seite Vorsorgeausweis.

Zivilstand

Bitte melden Sie uns das zivilstandsamtliche Heiratsdatum Ihrer Mitarbeitenden bzw. das Datum, an dem eine Partnerschaft eingetragen wurde. Dadurch können wir den Stand des Vorsorgeguthabens zum Zeitpunkt der Zivilstandsänderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ermitteln; diese Zahl wird im Falle einer Scheidung bzw. Auflösung einer registrierten Partnerschaft benötigt. Weitere Informationen rund um das Thema Zivilstandsänderung finden Sie auf der Seite Zivilstand & Unterhaltspflicht.

Unterhaltspflicht

Bitte informieren Sie uns über eine Vater- resp. Mutterschaft von Mitarbeitenden. Je nach Vorsorgeplan hat dies einen Einfluss auf die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.

Lohn und Beschäftigungsgrad

Bitte melden Sie uns jede Änderung des Lohns oder des Beschäftigungsgrads von Mitarbeitenden. Der gemeldete Jahreslohn der oder des Versicherten bestimmt direkt die Höhe ihrer bzw. seiner versicherten Leistungen. Der Jahreslohn muss deshalb stets dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn, umgerechnet auf das ganze Kalenderjahr, entsprechen.

Wie Sie neue Daten melden

  1. Am einfachsten melden Sie neue Daten über unser Vita Firmenportal an.
  2. Alternativ können Sie auch das Formular Änderung von Personaldaten verwenden.
  3. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Bitte beachten Sie

Wir erfassen die Änderungen und stellen Ihrem Mitarbeiter einen neuen Vorsorgeausweis zu. Falls sich die Prämien geändert haben, erhalten Sie als Arbeitgeber eine neue Prämienabrechnung, aus der die Veränderungen hervorgehen.

So gehen Sie als Mitarbeiter vor

Ihre nächsten Schritte

Wir passen Ihre Daten umgehend an und senden Ihnen einen aktualisierten Vorsorgeausweis zu.

Bitte prüfen Sie nachfolgende Daten, wenn Sie Ihren neuen Vorsorgeausweis erhalten, und melden Sie allfällige Anpassungen Ihrem Arbeitgeber:

  • Änderung des Zivilstands
  • Namensänderungen
  • Lohnänderungen

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