Was geschieht mit dem Vorsorgevermögen eines Mitarbeitenden nach dessen Tod?

Was geschieht mit dem Vorsorgevermögen eines Mitarbeitenden nach dessen Tod?

Was mit dem Vorsorgevermögen nach dem Tod eines Angestellten geschieht, hängt ab vom Zivilstand bzw. einer allfälligen Partnerschaft des Verstorbenen. Unabhängig von einer allfälligen Partnerrente haben Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Waisenrente.

Die ausbezahlten Leistungen unterscheiden sich je nach Todesart (Unfall oder Krankheit) und werden im Vorsorgeplan Ihres Unternehmens festgehalten.

Ehe / eingetragene Partnerschaft
Falls die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat, haben Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Partnerrente. Stirbt die Person vor der Pensionierung, besteht zusätzlich ein Anspruch auf das Todesfallkapital.

Lebenspartner
Auch Lebenspartner, die während mindestens fünf Jahren in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, sind rentenberechtigt. Bei getrennten Wohnungen wird der Anspruch auf eine Partnerrente individuell geprüft. Falls kein Rentenanspruch besteht, können Versicherte ihre Lebenspartner für das Todesfallkapital begünstigen.

Alleinstehende
Bei Alleinstehenden wird das Vorsorgevermögen gemäss der BVG-Begünstigtenverordnung verteilt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die gesetzliche Reihenfolge zu ändern. Nebst Personen, die massgeblich unterstützt wurden, können dabei auch nicht mehr unterstützungspflichtige Kinder, Eltern, Geschwister oder die übrigen gesetzlichen Erben berücksichtigt werden. Das eigene Vorsorgevermögen anderen Personen wie Ex-Partnern/Kolleginnen oder Stiftungen zu übertragen, ist nicht möglich.

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